Ganz im Sinne der Entscheidungen des BGH zu Google-Vorschaubildern und dem LG-Köln zur Nutzung von Fotos durch Personensuchmaschinen hatte auch das LG Hamburg (Urt. v. 14.04.2011, Az. 310 O 201/10) darüber zu entscheiden, ob Bilder durch Personen- (hier: „Yasni“) oder einfachen Suchmaschinen genutzt werden dürfen.
Intime Bilder des Partners sind nach Ende einer Beziehung zu löschen
Intime Bilder und entsprechende Videoaufnahmen sind nach Beziehungsende auf Wunsch der abgebildeten Person zu löschen.