LG Hamburg: Auch Personensuchmaschinen dürfen Bilder anzeigen

Ganz im Sinne der Entscheidungen des BGH zu Google-Vorschaubildern und dem LG-Köln zur Nutzung von Fotos durch Personensuchmaschinen hatte auch das LG Hamburg (Urt. v. 14.04.2011, Az. 310 O 201/10) darüber zu entscheiden, ob Bilder durch Personen- (hier: „Yasni“) oder einfachen Suchmaschinen genutzt werden dürfen.

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Kein Link erforderlich: auch das Vorhalten einer Datei kann § 19a UrhG verletzen

Mit einer Entscheidung vom 31. März 2010 (Az.: 161 C 15642/09) hat das Amtsgericht München klargestellt, dass das Löschen des Links zu einem, unzulässiger Weise verwendeten, Stadtplan nicht ausreicht. Vielmehr muss die Datei selbst vom Server gelöscht werden, so dass sie durch Eingabe der exakten URL oder via Suchmaschine endgültig nicht mehr auffindbar ist.

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BGH: Keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche

Der BGH hat mit dem Urteil vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 69/08) die Klage einer Künstlerin abgewiesen, welche durch die Praktiken der Google Bildersuche einen Eingriff in ihr Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sah.
Die Künstlerin unterhält eine Website und hat darüber Fotos eigener Kunstwerke ins Internet gestellt. Diese Bilder werden bei Google in der Bildersuche als Vorschaubilder (Thumbnails) angezeigt. Die Künstlerin wollte dies durch eine Unterlassungsklage verhindern.

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LG Hamburg: Nutzung von frei verfügbaren Bildnissen für Bildersuchmaschine verletzt Persönlichkeitsrecht, ist aber nicht rechtswidrig

Leitsatz der Redaktion:

Die Nutzung von im Internet frei verfügbaren Bildnissen in einer Bildersuchmaschine verletzt die abgebildeten Personen zwar in ihrem Persönlichkeitsrecht, stellt aber keine rechtswidrige Nutzung dar. Insofern wird in der ungeschützten Veröffentlichung eigener Bildnisse ein Einverständnis mit der Abbildung auch in anderen Internetangeboten gesehen.

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LG Hamburg: Personensuchmaschinen

Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt von der Beklagten, die eine Internetsuchmaschine betreibt, es zu unterlassen, bestimmte Fotos als sogenannte Vorschaubilder im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die … Weiterlesen …

LG Köln: zur Einwilligung, Fotos von Personensuchmaschinen nutzen zu lassen

Leitsätze der Redaktion: Für die Frage, ob eine schlichte Einwilligung in die Nutzungshandlung besteht, wird allein auf den objektiven Erklärungsinhalt des Verhaltens aus der Sicht des Erklärungsempfängers abgestellt. Diese Frage stellt sich sowohl bei der (schlichten) Einwilligung nach UrhG als auch bei einer solchen nach KUG in gleicher Weise. Wird ein Foto im Internet veröffentlicht, … Weiterlesen …