Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in einer Berufungsverhandlung (Az.: 7 U 39/11) darüber zu entscheiden, ob die Veröffentlichung von Personenfotografien auch dann zulässig ist, wenn keine ausdrückliche Einwilligung gemäß § 22 S.1 Kunsturhebergesetz (KUG) vorliegt oder eine Ausnahme gem. § 23 KUG einschlägig ist.
In eigener Sache: DSGVO-Workshop – Datenschutz für Fotografen und Bildnutzer
Schluss mit der Verunsicherung durch die DSGVO: Wie Fotografen und Bildnutzer datenschutzrechtliche Vorgaben in der Praxis beachten und umsetzen können!