Falschmeldungen um WhatsApp AGB verunsichern Nutzer
Es kursiert das Gerücht im Netz, das Chatprogramm Whatsapp beanspruche sämtliche Nutzungsrechte an privat verschickten Bildern der Nutzer.
Es kursiert das Gerücht im Netz, das Chatprogramm Whatsapp beanspruche sämtliche Nutzungsrechte an privat verschickten Bildern der Nutzer.
Wird eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten gezeigt, stellt dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die zu unterlassen ist.
Vor Rechtshängigkeit ist ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung von den Erben nicht durchsetzbar. Die Funktion der Genugtuung geht verloren, sobald die betroffene Person stirbt.
Der Fotograf Philipp Paulus sieht sein Urheberrecht durch eine Szene in dem Video zum Rihanna-Song „S&M“ verletzt. Die Plattenfirma bietet ihm nun einen Vergleichsantrag in Höhe von 5.000€ an.
Leitsätze der Redaktion: Strafbar ist es, ohne Einwilligung des Abgebildeten Bildnisse zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Das setzt voraus, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Lichtbilder entgegen den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes unter Missachtung des Rechts der abgebildeten Person am eigenen Bild auch veröffentlicht werden. Es reicht nicht aus, dass generell solche Aufnahmen (hier: von … Weiterlesen …
Das Gemälde eines Künstlers wurde ohne Urhebernennung in einem Produktkatalog gezeigt. Richtig so, befanden die Richter. Schließlich handele sich um ein unwesentliches Beiwerk.
Leitsätze der Redaktion: Für die Frage nach dem „eigentlichen Gegenstand“ im Sinne des § 57 UrhG kommt es auf den Gesamtzusammenhang an. Dies kann auch ein Katalog oder eine Internetseite sein. Ob ein „unwesentliches Beiwerk“ vorliegt, bestimmt sich nach dem objektiven Maßstab des angesprochenen Betrachters. Dabei kommt dem inhaltlichen Zusammenhang, in den eine Abbildung gestellt wird, … Weiterlesen …
Die Kundenakquise ist sei jeher ein heiß umkämpfter Markt. Wir geben einen Überblick über die rechtlichen Stolpersteine und zeigen auf, was bei der Eigenwerbung mit Kunden oder Arbeitsergebnissen als Referenz zu beachten ist.
Traut man einem Großteil der Netzgemeinde sind mittlerweile alle Webseiten, die fremde Fotos nutzen, abmahngefährdet. Warum dem nicht so ist und wie Betroffene u.a. mit technischen Maßnahmen reagieren können, erklären wir hier.
Leitsätze der Redaktion: Lizenzbedingungen von Pixelio werden zum Vertragsinhalt von Käufer und Verkäufer und müssen bei der Auslegung des Vertragsverständnisses nach einem objektiven Empfängerhorizont, §§ 133, 157 BGB herangezogen werden. Wird ein Bild mehrfach genutzt, so ist auch eine mehrfache Urheberbenennung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob man jeden URL als eigenständige Internetseite oder lediglich … Weiterlesen …