Die meistgelesenen Beiträge des Jahres 2014 bei rechtambild.de
Wieder geht ein Jahr zu Ende. Zeit für die Top-10 der meistgelesenen Beiträge bei uns. Vielleicht ist auch Euer persönliches Highlight dabei!
Wieder geht ein Jahr zu Ende. Zeit für die Top-10 der meistgelesenen Beiträge bei uns. Vielleicht ist auch Euer persönliches Highlight dabei!
Leitsätze der Redaktion: Wer einen Beitrag vollständig auf den eigenen Facebook-Auftritt kopiert hat, anstatt die „Share-Funktion“ zu nutzen, verletzt die Urheber- bzw. Nutzungsrechte des Autors. Ein Mitverschulden (§ 254 BGB) durch das Bereitstellen der „Share-Funktion“ kommt nicht in Betracht, weil die Funktion gerade nicht wie vorgesehen genutzt wurde. Landgericht Frankfurt Im Namen des Volkes Urteil Aktenzeichen: 2-03 S 2/14 … Weiterlesen …
Leitsätze des Gerichts: 1. Der Eingangsbereich und die Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes sind öffentlich zugängliche Räume im Sinn des § 6b Abs. 1 BDSG. 2. Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge zu den Geschäftsräumen eines Bürogebäudes durch festinstallierte Mini-dome-Kameras ohne Zoom-Funktion und die kurzfristige Speicherung der Aufnahmen im sogenannten black-box-Verfahren kann zur Wahrnehmung … Weiterlesen …
Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Verfahren zu YouTube-Videos zu Gunsten von Website-Betreibern. Auch wenn ein Freischein fürs Embedding ausbleibt sollten Fotografen und Bildagenturen gewarnt sein.
Besitzt ein späteres Werk keine persönlichen Züge im Vergleich zu einem früheren Werk, so fällt es nicht unter den Schutz des Urheberrechts.
Das Landgericht München I hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Fotografieren von Frauen unter den Rock strafrechtlich zu belangen sei. Das Urteil: Freispruch vom Vorwurf der Beleidigung.
Der Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen war bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Per Gesetz soll bald ein härteres Vorgehen u.a. gegen Kinderpornografie möglich sein.
Das Verwaltungsgericht in Hannover entschied, eine Folge mit einer alleinerziehenden Mutter, die ihre Kinder u.a. mehrfach geschlagen hatte, sei zu Recht von der KJM und NLM beanstandet worden.
Für ein qualitativ hochwertiges Foto sind 120,00 € Schadensersatz angemessen. Die MFM-Tabelle ist anzuwenden, es kann jedoch ein Abschlag vorgenommen werden.
Auch nur lokale oder regionale Veranstaltungen können in den Bereich der Zeitgeschichte fallen. Oma, Tochter und Enkelin können deswegen nicht zwingend Schadensersatz für ein „Fütterungsbild“ verlangen.