Sozialstunden wegen Beleidigung bei Facebook

Das Posten eines Fotos vom Lehrer unter Hinzufügung eines abschätzigen Kommentars kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Das AG Düsseldorf sah die nicht nur grammatikalisch bedenkliche Aussage „behinderter Lehrer ever“ als eine Beleidigung an und verurteilte die 14-jährige Schülerin zu 20 Sozialstunden.

Cybermobbing bei Facebook trifft auch Lehrer

Das Mobben im Internet ist ein akutes Problem unserer Zeit. Es trifft nicht nur Mitschüler und Kollegen sondern auch Lehrer und Vorgesetzte. Viele nutzen soziale Netzwerke um ihren Dampf abzulassen.

Der Kommentar bei Facebook ist dabei schneller abgesetzt, als der Verfasser sich Gedanken über die Auswirkungen machen kann. Häufig wird der Post innerhalb kürzester Zeit mit Freunden – und Freunden von Freunden – geteilt. Die strafrechtlichen Konsequenzen fürchten insbesondere junge User selten.

Straftatbestand der Beleidigung

Eine Beleidigung muss natürlich auch im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken nicht einfach hingenommen werden. Wer über eine andere Person Miss- und Nichtachtung kundgibt, der verwirklicht unter Umständen den Tatbestand der Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches.

Ausschlaggebend für die Richterin des AG Düsseldorf war zudem das schnelle und unkontrollierte Verbreiten des beleidigenden Posts. Dies birgt eine gewisse Gefährlichkeit, die nicht zu unterschätzen sei.

Die 14-jährige Schülerin hatte in ihren Privatsphäre-Einstellungen keine Begrenzung der Sichtbarkeit vorgenommen. Somit konnten auch Freunde von Freunden die Nachricht sehen. Dies führte dazu, dass der Personenkreis enorm erweitert wurde.

Entscheidung mit Signalwirkung

Die Entscheidung des AG Düsseldorf steht symbolisch für eine Vielzahl von Fällen der Beleidigung im Internet, die häufig gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden. Diese – bzw. der entsprechende Strafantrag – ist in derartigen Fällen jedoch regelmäßig erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen kann. Nicht selten fürchten Betroffene jedoch um ihren guten Ruf und lassen die Äußerungen über sich ergehen.

Lehrerfoto mit Beleidigung kombiniert

Lapidare Facebook-Posts sind nicht zu unterschätzen. Wer unüberlegt Fotos und/oder Kommentare postet, der kann sowohl zivil- als auch strafrechtlich in Anspruch genommen werden. Die überwiegende Berichterstattung bezieht sich auf die in der Praxis häufiger auftretenden zivilrechtlichen (Schadensersatz)Forderungen, so dass sich Nutzer gerade über die strafrechtlichen Konsequenzen nicht im Klaren sind.

Um derartige Konsequenzen auch bei der Verwendung fremder Fotos zu verhindern, schadet es nicht sich das Grundwissen des Fotorechts anzueignen. Das kostenfreie Handbuch zum Fotorecht von TW-Law bietet dazu einen guten Überblick. Wer sein Wissen im Fotorecht direkt testen möchte, kann dies im Fotorechts-Führerschein tun.

(Bild: © nanomanpro – Fotolia.com)

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