Wer eigene Bilder online zur Verfügung stellt, egal ob aus privaten oder beruflichen Gründen, muss damit rechnen, dass diese von Fremden ohne Nachfrage oder ordnungsgemäße Lizenzierung kopiert und weiterverbreitet werden. Ein solcher Bilderklau fällt dem Urheber häufig zunächst gar nicht auf. Fällt es doch auf, stellt sich die Frage, wie man als Fotograf und Urheber gegen eine solche unerlaubte Nutzung vorgehen kann. Wir wollen an dieser Stelle Möglichkeiten aufzeigen, wie man zumindest eine weitergehende Nutzung unterbinden kann.
I. Verwendung in sozialen Netzwerken
II. Verwendung in Blogs oder anderen Websites
III. Wenn all das nichts nutzt
Verwendung in sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+
Aufgrund der sog. Störerhaftung besteht die Möglichkeit, sich an den Betreiber der jeweiligen Plattform zu wenden und die Löschung entsprechenden Bildmaterials zu veranlassen. Häufig werden dafür passende Formulare angeboten. Folgende Kontaktmöglichkeiten bieten die gängigen Plattformen an:
Facebook bietet dem geschädigten Nutzer die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen über ein Formular zu melden und lösen zu lassen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass Facebook bei berechtigten Anfragen innerhalb von 24h reagiert und eine unzulässige Nutzung durch Löschung unterbindet.
Google+
Beim Konkurrenten Google+ findet sich unter jedem Foto und Video der Button „Optionen“ und bietet die Möglichkeit einen Verstoß gegen das Urheberrecht zu melden (drei Bilder). Auch hier wird zügig auf eine solche Anfrage reagiert.
YouTube
YouTube bietet die Möglichkeit, sich über ein Webformular gegen Urheberrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen. Erforderlich ist allerdings, dass man einen gültigen Google-Account hat. Stimmt YouTube einer Löschung zu, muss man allerdings damit rechnen, dass man namentlich als „Buhmann“ dargestellt wird.
Stellt man fest, dass über Twitter ein eigenes Bild unberechtiger Weise genutzt worden ist, gibt es mehrere Möglichkeiten dies zu melden. Für Bilder, die von Twitter selbst gehostet werden, kann man sich per Mail, Fax oder Briefpost direkt an Twitter wenden. Für Bilder, die von anderen Anbietern (z. B. Twitpic) gehostet werden, muss man sich an den entsprechenden Hoster wenden (siehe unten).
Folgende Adressen und Nummern sind für eine Meldung bei Twitter relevant:
Mail: copyright@twitter.com
Fax: 415-222-9958
Briefpost:
Twitter Inc.,
Attn: Copyright Agent
795 Folsom Street, Suite 600
San Francisco, CA 94107
Wendet man sich über einen dieser Wege an Twitter, werden zur Bearbeitung der Angelegenheit folgende Informationen gefordert:
- Eine physische oder elektronische Unterschrift des Urheberrechtsinhabers oder einer Person, die rechtlich befugt ist, im Namen des Inhabers zu handeln:
- Die Identifizierung des geschützen Werkes, das von dem Verstoß betroffen ist,
- Die Identifizierung des verletzenden Materials, das entfernt oder gesperrt werden soll, sowie ausreichende Informationen, dass wir dieses Material finden können,
- Deine Kontaktdaten, einschließlich Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Eine Erklärung , dass Du mit gutem Gewissen der Auffassung bist, dass das beklagte Material auf unbefugte Weise benutzt wird, die nicht vom Eigentümer des Materials, seinem Vertreter oder dem Gesetz erlaubt ist und
- Eine Erklärung, dass alle Informationen in der Klagemeldung richtig sind und, unter Kenntnisnahme der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung, dass Du befugt bist, im Namen des Urheberrechtsinhabers zu handeln
Sind alle Infos eingereicht, verspricht der Betreiber die Prüfung entsprechender Konten auf die angezeigte Urheberrechtsverletzung und lässt bei Wiederholungstaten den Account sperren.
Twitpic
Wendet man sich an Twitpic um eine Urheberrechtsverletzung zu melden, so verläuft dies ähnlich wie bei Twitter. Allerdings gibt Twitpic nur eine Postadresse in seinen Nutzungsbedingungen an. Ob Anfragen auch über das Kontaktformular beantwortet werden, ist nicht erwähnt. Auch Twitpic fordert die oben genannten Informationen vom sich beschwerenden Nutzer.
Folgende Postadresse gibt Twitpic an:
Attention: Copyright Agent
Twitpic Inc
PO Box 2692
Claremore, OK 74018-2692
ImageShack
Der Sharehoster ImageShack bietet die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen über ein Formular zu melden.
Bei dem beliebten Instagram-Service läuft die Markierung zu meldender Fotos ähnlich wie bei Google+. Eine Urheberrechtsverletzung kann direkt von der Nutzeransicht aus angezeigt werden. Eine Erläuterung zur Vorgehensweise gibt es hier.
Flickr
Der Bilderdienst Flickr löst die Meldung von Verstößen über ein Webformular, indem die entsprechenden informationen vom Nutzer abgefragt werden.
Verwendung in Blogs oder anderen Websites
Der „Vorteil“ beim Bilderklau durch den Betreiber eines Blogs oder einer kleineren Website ist, dass man in der Regel direkt Kontakt zu der verantwortlichen Person aufnehmen kann und nicht einem Ticketsystem oder Ähnlichem gegenüber steht. Das führt häufig zu einer schnelleren und unkomplizierteren Klärung der Angelegenheit. So sollte man sich nach Möglichkeit direkt an den Autor des entsprechenden Artikels oder die im Impressum angegebene Person wenden und sein Anliegen freundlich aber bestimmt formulieren.
Wenn all das nichts nutzt
In den meisten Fällen lässt sich durch die oben beschriebenen Vorgehensweisen die unzulässige Verwendung eines Fotos beenden. Allerdings besteht die realistische Gefahr, dass ein solcher Prozess manchmal länger dauert als man es sich wünscht und, wie bereits erwähnt, damit einhergeht, als Spielverderber dargestellt zu werden.
Führen die oben genannten Wege nicht zur Unterbindung der Urheberrechtsverletzung(en), muss beim Bilderklau ein anderer Weg eingeschlagen werden. Dieser führt vernünftigerweise zu einem spezialisierten Rechtsanwalt, der dann eine Fotorechts-Abmahnung formulieren und versenden kann. Damit soll der Verletzer zur Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen und zum Ausgleich eines entstandenen Schadens (z. B. der Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts) bewegt werden. Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt als letzte Möglichkeit die Anstrengung einer Klage.
(Bild: © bluedesign – Fotolia.com)
Hallo Jordan,
da können wir nur empfehlen, umgehend einen Anwalt einzuschalten. Gerne können Sie sich bei uns in der Kanzlei unter Tel.: 0228 – 387 560 200 oder über info@tw-law.de melden. Das Telefonat ist selbstverständlich kostenlos.
Schönen Guten Tag,
irgendwie wurde mein letzter Eintrag gelöscht.
Hab dann eine allgemeine Frage.
Wenn man auf Facebook ein Bild veröffentlich, wo eine Person drauf ist, und diese dann einem bittet das Foto zu löschen, und dass dann auch tut.
Kann man dafür dann nach einigen Monaten rechtlich noch belangt werden?
Wenn die Bilder sofort nach der Aufforderung gelöscht wurden ?
(Keine Scharmverletztende Bilder oder privaten Fotos)
Mit freundlichen Grüßen
Laura
Hallo Laura,
der Unterlassungsanspruch ist erst mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt. Diese kann in seltenen Fällen entbehrlich sein, da kommt es dann aber auf den Einzelfall an. Regelmäßig ist das Löschen allein nicht ausreichend zur Erfüllung des Unterlassungsanspruchs. Gleiches gilt für möglicherweise bestehende weitere Ansprüche (z. B. auf Auskunft, Schadensersatz etc.)
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Tölle
P.S. Ihr letzter Kommentar befindet sich übrigens unter einem anderen Beitrag: https://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/#comment-18931
Vielen lieben Dank für die Information.
Mit freundlichen Grüßen
Laura
Danke für die schönen Erklärungen. Bei mir liegt der Fall vor, dass die Exfreundin meines Freundes Bilder von mir macht und diese per whats App weiter sendet an Freunde. Das letzte Bild entstand auf einem Konzert. Gezielt zu sehen bin nur ich und meine Begleitung. Ist das auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und kann ich Sie deswegen anzeigen, oder gehen mir durch das Konzert da Ansprüche verloren ?
Mfg
Hallo Frau Wagner,
auch das kann – insbesondere bei Aufdringlichkeit – eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Gerne können Sie sich ganz unverbindlich bei uns in der Kanzlei unter http://www.tw-law.de, unter der Telefonnummer 0228 – 387 560 200 oder an info@tw-law.de melden und wir besprechen mit Ihnen den Einzelfall.
Hallo,
der Kindhafter von meinem Baby hat Babyfotos bei Facebook veröffentlicht und 97 „Freunde“ haben auf dem like Button geklickt. Ich möchte nicht das Bilder von meiner Tochter im Netz sind.
Nur per Zufall bekam ich das mit.
Habe ich eine Möglichkeit das zu kontrollieren?
Der Kindsvater wird es sicherlich hinter mein Rücken weiter machen.
Ich denke 1mal im Netz immer im Netz, dagegen möchte ich was machen können.
Sollte ich jetzt mit einer Klage anfangen ?
Hallo,
grundsätzlich haben Sie gemeinsam das Recht zu bestimmen, ob Bilder des gemeinsamen Kindes veröffentlicht werden. Hierbei kommt es natürlich auch auf die Frage an, wer das Sorgerecht mglw. alleine innehat. Das hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Gerne können Sie sich bei uns in der Kanzlei unter http://www.tw-law.de, unter der Telefonnummer 0228 – 387 560 200 oder an info@tw-law.de melden und wir besprechen mit Ihnen den Einzelfall.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Tölle
Hallo habe mal ne frage, meine Freundin hat mir Bilder von sich und von ihren Kindern geschickt, kann der noch Ehemann mich verklagen weil ich bin Bilder von seiner Ehefrau bekommen habe. Liebe grüße Andreas
Hallo Herr Haseköster,
grundsätzlich kann derjenige Ansprüche geltend machen, der in seinem Persönlichkeitsrecht (z. B. durch die ungewünschte Abbildung auf einem Foto) oder Urheberrecht (z. B. der Fotograf) verletzt wurde. Für die Kinder haben Eltern grundsätzlich das Recht, gemeinsam zu bestimmen, ob Bilder des gemeinsamen Kindes veröffentlicht werden. Hierbei spielt auch das Alter der Kinder eine Rolle. Näheres dazu auch in folgendem Beitrag https://www.rechtambild.de/2011/04/und-sie-war-doch-erst-17/
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Tölle
Hallo Ich habe folgendes Problem:
Eine Person, ihr Profil ist mir bekannt, hat ein ein Foto, welches ich auf meinem Instagram-Profil von mir gepostet habe, auf ihrem Profil gepostet, ohne mich zu fragen, oder anzugeben, dass es von mir ist.
Ich habe die Person bereits darauf angesprochen, sie reagiert aber nicht, und löscht meine Kommentare.
Wenn ich den Beitrag als Urheberrechtsverltzug melden möchte, muss ich eine elektronische Unterschrift eintragen, ich habe bereits versucht PDF oder JPEg oder einen Link einzufügen, doch nichts davon funktioniert.
Wie kann ich also dafür sorgen, dass dieses Bild gelöscht wird?