Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?

Wer eigene Bilder online zur Verfügung stellt, egal ob aus privaten oder beruflichen Gründen, muss damit rechnen, dass diese von Fremden ohne Nachfrage oder ordnungsgemäße Lizenzierung kopiert und weiterverbreitet werden. Ein solcher Bilderklau fällt dem Urheber häufig zunächst gar nicht auf. Fällt es doch auf, stellt sich die Frage, wie man als Fotograf und Urheber gegen eine solche unerlaubte Nutzung vorgehen kann. Wir wollen an dieser Stelle Möglichkeiten aufzeigen, wie man zumindest eine weitergehende Nutzung unterbinden kann.

I. Verwendung in sozialen Netzwerken

1. Facebook

2. Google+

3. YouTube

4. Twitter

5. Twitpic

6. ImageShack

7. Instagram

8. Flickr

II. Verwendung in Blogs oder anderen Websites

III. Wenn all das nichts nutzt


Verwendung in sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+

Aufgrund der sog. Störerhaftung besteht die Möglichkeit, sich an den Betreiber der jeweiligen Plattform zu wenden und die Löschung entsprechenden Bildmaterials zu  veranlassen. Häufig werden dafür passende Formulare angeboten. Folgende Kontaktmöglichkeiten bieten die gängigen Plattformen an:

Facebook

Facebook bietet dem geschädigten Nutzer die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen über ein Formular zu melden und lösen zu lassen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass Facebook bei berechtigten Anfragen innerhalb von 24h reagiert und eine unzulässige Nutzung durch Löschung unterbindet.

Google+

Beim Konkurrenten Google+ findet sich unter jedem Foto und Video der Button „Optionen“ und bietet die Möglichkeit einen Verstoß gegen das Urheberrecht zu melden (drei Bilder). Auch hier wird zügig auf eine solche Anfrage reagiert.

Jedes Bild kann gemeldet werden
Nicht nur die Verletzung geistigen Eigentums kann gemeldet werden

YouTube

YouTube bietet die Möglichkeit, sich über ein Webformular gegen Urheberrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen. Erforderlich ist allerdings, dass man einen gültigen Google-Account hat. Stimmt YouTube einer Löschung zu, muss man allerdings damit rechnen, dass man namentlich als „Buhmann“ dargestellt  wird.

Twitter

Stellt man fest, dass über Twitter ein eigenes Bild unberechtiger Weise genutzt worden ist, gibt es mehrere Möglichkeiten dies zu melden. Für Bilder, die von Twitter selbst gehostet werden, kann man sich per Mail, Fax oder Briefpost direkt an Twitter wenden. Für Bilder, die von anderen Anbietern (z. B. Twitpic) gehostet werden, muss man sich an den entsprechenden Hoster wenden (siehe unten).

Folgende Adressen und Nummern sind für eine Meldung bei Twitter relevant:

Mailcopyright@twitter.com

Fax: 415-222-9958

Briefpost:

Twitter Inc.,

Attn: Copyright Agent

795 Folsom Street, Suite 600

San Francisco, CA 94107

Wendet man sich über einen dieser Wege an Twitter, werden zur Bearbeitung der Angelegenheit folgende Informationen gefordert:

  1. Eine physische oder elektronische Unterschrift des Urheberrechtsinhabers oder einer Person, die rechtlich befugt ist, im Namen des Inhabers zu handeln:
  2. Die Identifizierung des geschützen Werkes, das von dem Verstoß betroffen ist,
  3. Die Identifizierung des verletzenden Materials, das entfernt oder gesperrt werden soll, sowie ausreichende Informationen, dass wir dieses Material finden können,
  4. Deine Kontaktdaten, einschließlich Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  5. Eine Erklärung , dass Du mit gutem Gewissen der Auffassung bist, dass das beklagte Material auf unbefugte Weise benutzt wird, die nicht vom Eigentümer des Materials, seinem Vertreter oder dem Gesetz erlaubt ist und
  6. Eine Erklärung, dass alle Informationen in der Klagemeldung richtig sind und, unter Kenntnisnahme der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung, dass Du befugt bist, im Namen des Urheberrechtsinhabers zu handeln

Sind alle Infos eingereicht, verspricht der Betreiber die Prüfung entsprechender Konten auf die angezeigte Urheberrechtsverletzung und lässt bei Wiederholungstaten den Account sperren.

Twitpic

Wendet man sich an Twitpic um eine Urheberrechtsverletzung zu melden, so verläuft dies ähnlich wie bei Twitter. Allerdings gibt Twitpic nur eine Postadresse in seinen Nutzungsbedingungen an. Ob Anfragen auch über das Kontaktformular beantwortet werden, ist nicht erwähnt. Auch Twitpic fordert die oben genannten Informationen vom sich beschwerenden Nutzer.

Folgende Postadresse gibt Twitpic an:

Attention: Copyright Agent

Twitpic Inc

PO Box 2692

Claremore, OK 74018-2692

ImageShack

Der Sharehoster ImageShack bietet die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen über ein Formular zu melden.

Instagram

Bei dem beliebten Instagram-Service läuft die Markierung zu meldender Fotos ähnlich wie bei Google+. Eine Urheberrechtsverletzung kann direkt von der Nutzeransicht aus angezeigt werden. Eine Erläuterung zur Vorgehensweise gibt es hier.

Flickr

Der Bilderdienst Flickr löst die Meldung von Verstößen über ein Webformular, indem die entsprechenden informationen vom Nutzer abgefragt werden.

Verwendung in Blogs oder anderen Websites

Der „Vorteil“ beim Bilderklau durch den Betreiber eines Blogs oder einer kleineren Website ist, dass man in der Regel direkt Kontakt zu der verantwortlichen Person aufnehmen kann und nicht einem Ticketsystem oder Ähnlichem gegenüber steht. Das führt häufig zu einer schnelleren und unkomplizierteren Klärung der Angelegenheit. So sollte man sich nach Möglichkeit direkt an den Autor des entsprechenden Artikels oder die im Impressum angegebene Person wenden und sein Anliegen freundlich aber bestimmt formulieren.

Wenn all das nichts nutzt

In den meisten Fällen lässt sich durch die oben beschriebenen Vorgehensweisen die unzulässige Verwendung eines Fotos beenden. Allerdings besteht die realistische Gefahr, dass ein solcher Prozess manchmal länger dauert als man es sich wünscht und, wie bereits erwähnt, damit einhergeht, als Spielverderber dargestellt zu werden.

Führen die oben genannten Wege nicht zur Unterbindung der Urheberrechtsverletzung(en), muss beim Bilderklau ein anderer Weg eingeschlagen werden. Dieser führt vernünftigerweise zu einem spezialisierten Rechtsanwalt, der dann eine Fotorechts-Abmahnung formulieren und versenden kann. Damit soll der Verletzer zur Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen und zum Ausgleich eines entstandenen Schadens (z. B. der Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts) bewegt werden. Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt als letzte Möglichkeit die Anstrengung einer Klage.

(Bild: © bluedesign – Fotolia.com)

86 Gedanken zu „Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?“

  1. Hallo Frau Hetzel!

    Der Weg, das Bild als Rechtsverletzung zu melden, ist grundsätzlich der richtige. Warum es aus technischer Sicht nicht klappt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ob man möglicherweise direkt gegen die Person vorgehen kann, müsste man anhand der Details prüfen. Hierzu können Sie sich gerne unverbindlich bei uns in der Kanzlei unter http://www.tw-law.de, der Telefonnummer 0228 – 387 560 200 oder per E-Mail an info@tw-law.de melden und wir besprechen mit Ihnen den Einzelfall.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dennis Tölle

    Antworten
  2. Eine Frage die mich seit längerem beschäftig ist Folgende.

    Sind die Veröffentlichungen von 1. Produktfotos, aber auch 2. Screenshots auf Seiten wie Mydealz.de und ähnlichen Schnäppchenblogs legal?

    Da die vielen User, aber auch die Redaktion selbst diese Bilder mehr oder weniger im Sekundentakt bei der Meldung neuer „Schnäppchen“ veröffentlichen, ist ja nicht davon auszugehen, dass in jedem Einzefall vorher eine Zustimmung des Fotografen oder der fotografierten Website eingeholt wurde.

    Ist dieses Vorgehen tatsächlich erlaubt oder wird es nur „geduldet“?

    Beste Grüße
    Harald

    Antworten
  3. Hallo Harald,

    bei einem derartigen Vorgehen könnte man an die Rechtsprechung des BGH zu der Google Bildersuche denken (s.a. https://www.rechtambild.de/2012/04/google-vorschaubilder-ii-der-bgh-starkt-google-weiterhin-den-rucken/). Ob diese Argumentation allerdings 1:1 auf Schnäppchenblogs übertragen werden kann, darf zumindest diskutiert werden. Wie die tatsächliche Einwilligungslage aussieht, ist nicht bekannt. Es ist also nicht ganz ausgeschlossen, dass ein solches Verhalten angesichts der Werbewirkung nur geduldet wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dennis Tölle

    Antworten
  4. Hallo Herr Tölle,

    herzlichen Dank für die Antwort.

    Die Werbewirkung mag ja manchmal ein Grund für die Duldung sein. Allerdings werden oft sogenannte „Error-Fares“ – also offensichtliche Preisfehler gepostet. Dabei handelt es sich um Preis-Irrtümer der Shops oder Fluggesellschaften.

    Darüber hinaus werden auch eigentlich personalisierte Gutscheine veröffentlicht und Tricks, wie man die Preise maximal senkt oder Abos gleich wieder kündigt.

    All dies kann den zitierten Seitenbetreibern bzw. Markeninhabern ja nicht immer so recht sein. In diesem Zusammenhang dürfte die Werbewirkung also eher unerwünscht sein.

    Vermutlich gilt auch hier das alte Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter?

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  5. Hm..Ich habe da auch ein großes Problem mit dem Bilderklau..Ein ehemaliger Moderator von meinem Radio ist nun woanders eingestiegen und benutzt dort in der Teamliste ein Bild, was ich von Ihm bekommen habe,dieses aber soweit verändert habe, das es mit den Bildern der anderen Moderatoren bei uns gleich aussehen! Nun finde ich diese geänderte Bild auf der anderen Homepage. Ich habe dieses Radio 3 mal angeschrieben (Abgemahnt) das bitte Bild dort raus zu nehmen, was nicht gemacht wird! Ich bekomme als Antwort,ich hätte keinen Handhabe wegen dem Bild da ich es nicht (orginal) erstellt habe sondern nur so Verändert habe für mein radio!

    Antworten
  6. Hallo Herr Kopens,

    grundsätzlich kann auch eine Veränderung ggf. urheberrechtlich geschützt sein. Dies können wir allerdings nur prüfen, wenn wir das Bild sehen. Gerne können Sie sich telefonisch (0228 – 387 560 200) oder per Mail (info@tw-law.de) bei uns in der Kanzlei melden. Die Kontaktaufnahme ist selbstverständlich kostenlos.

    Antworten
  7. Hallo,

    ich habe eine Frage an Sie:

    Beim googeln meines Namens bin ich auf eine Datingplattform gestoßen, bei der ich angeblich ein Profil haben soll.Ich habe mich aber nie dort angemeldet. Das Profil benutzt ein Foto von mir und sogar meinen vollständigen Namen. Foto und Name stammt eindeutig aus meinem Facebookaccount.Ich habe bereits 2x Kontakt per Mail aufgenommen, bekomme aber keine Antwort. Was kann ich tun…ich möchte dass dieses „Profil“ unverzüglich gelöscht wird.

    Vielen, Dank

    Melanie Hentschel

    Antworten
    • Hallo Frau Hentschel,

      wenn die Plattform trotz mehrmaliger Aufforderung nicht reagiert, können wir nur empfehlen, umgehend einen Anwalt einzuschalten. Gerne können Sie sich bei uns in der Kanzlei unter Tel.: 0228 – 387 560 200 oder über info@tw-law.de melden. Das Telefonat ist selbstverständlich zunächst unverbindlich.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

      Antworten
  8. Hallo,
    Ich habe eine frage an Sie,
    Undzwar was kann ich dagegen tun wenn jemand von instagram mein Bild screenshotet und es in eine Whatsapp Gruppe schickt um sich drüber lustig zu machen?
    Lg.

    Antworten
    • Hallo Joice,

      es kommt stark auf die Umstände des Einzelfalls an, ob es möglicherweise erforderlich ist einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn die im Beitrag geschilderten Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind, sollte dies jedoch in Betracht gezogen werden. Das persönliche Gespräch sollte jedoch immer vorher versucht werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

      Antworten
  9. Hallo,

    hoffentlich kann noch jemand meine Frage beantworten. Ein Bild von mir wurde bei der Datingplattform Lovoo verwendet. Möglicherweise wurde in dem Zusammenhang unter meiner Identität gechattet.

    Mir reicht es nicht aus die Urheberrechtsverletzung durch einfaches Löschen zu beenden. Kann ich von Lovoo die Herausgabe von IP Adressen fordern um die Identität ermitteln zu könne? In der Folge würde ich dann Anzeige erstatten wollen sowie privat abmahnen.

    Meiner Ansicht geht die Verwendung eines fremden Bildes bei Datingseiten nämlich deutlich über die Verwendung bei Facebook o.ä. hinaus.

    Lg Jon

    Antworten
    • Hallo,

      grundsätzlich sind in solchen Fällen Ansprüche sowohl gegenüber dem Nutzer als auch der Plattform denkbar. Dies ist jedoch nicht ohne Betrachtung des Einzelfalls auszuloten. Ob und wenn ja wie man an die Identität des Nutzers kommt, muss man anhand der Details prüfen. Hierzu können Sie sich gerne bei uns in der Kanzlei unter http://www.tw-law.de, der Telefonnummer 0228 – 387 560 200 oder per E-Mail an info@tw-law.de melden und wir besprechen mit Ihnen den Einzelfall.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

      Antworten
  10. Hallo.

    Ich habe eine Frage zu diesem Thema.
    Ich war in einer Beziehung und die Bilder wo wir zusammen drauf sind, landeten bei Facebook. Es waren 2 Bilder. Nach der Trennung bat ich ihn darum die Bilder zu löschen, da wir nicht mehr zusammen sind. Er tut es nicht auf mehrmaligen Nachfragen.
    Wie kann ich mich jetzt verhalten? Facebook habe ich durch das Formular schon angeschrieben. Aber auch da keine Reaktion.

    Mit Freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Hallo Frau Krause,

      in solchen Fälle stehen den Betroffenen regelmäßig umfangreiche Ansprüche zu. Da wir an dieser Stelle jedoch keine Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall erteilen, muss ich Sie bitten sich hierzu bei uns in der Kanzlei zu melden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0228 – 387 560 200 oder per E-Mail unter info@tw-law.de.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

      Antworten

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