Das OLG München entschied am 24.03.2011 (Az.: 6 WG 12/09), dass die Hochschulen auch rückwirkend für urheberrechtlich geschützte Texte zahlen müssen. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf eine Million Euro als Untergrenze festgelegt. Da jedoch auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle anhängig sind, kann diese Entscheidung des OLG weitere Auswirkungen haben. Nach Aussage der Richter gehe es um wirtschaftliche Interessen im Wert von einigen 100 Millionen Euro.
Österreichische Verwertungsgesellschaften einigen sich mit YouTube
Keine gesperrten Videos auf YouTube in Österreich: Das weltgrößte Videoportal erzielte eine Einigung mit den österreichischen Verwertungsgesellschaften AKM und AUME, wie Google Austria in einer Pressemitteilung vom 12. September 2013 bekanntgab.