LG Köln: zur Urhebernennung bei Bildern von Pixelio

Leitsätze der Redaktion: Lizenzbedingungen von Pixelio werden zum Vertragsinhalt von Käufer und Verkäufer und müssen bei der Auslegung des Vertragsverständnisses nach einem objektiven Empfängerhorizont, §§ 133, 157 BGB herangezogen werden. Wird ein Bild mehrfach genutzt, so ist auch eine mehrfache Urheberbenennung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob man jeden URL als eigenständige Internetseite oder lediglich … Weiterlesen …

Facebook: Bild gelöscht – aber weiterhin zugänglich

Foto gelöscht und weg ist es – es kann so einfach sein. Wenn man das Bild aber bei Facebook hochgeladen hat, kann das schon schwieriger werden. Denn trotz entsprechendem Löschungsantrag kann es auch mal ein paar Jährchen dauern, bis die Fotos wirklich weg sind. Da denkt man eher an eine unendliche Geschichte.

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