LG Frankfurt: Teilen-Funktion ist keine Einladung zum Kopieren

Leitsätze der Redaktion:  Wer einen Beitrag vollständig auf den eigenen Facebook-Auftritt kopiert hat, anstatt die „Share-Funktion“ zu nutzen, verletzt die Urheber- bzw. Nutzungsrechte des Autors. Ein Mitverschulden (§ 254 BGB) durch das Bereitstellen der „Share-Funktion“ kommt nicht in Betracht, weil die Funktion gerade nicht wie vorgesehen genutzt wurde. Landgericht Frankfurt Im Namen des Volkes Urteil Aktenzeichen: 2-03 S 2/14 … Weiterlesen …

BGH: Keine Haftung für Inhalte von RSS-Feeds

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. März 2012 (Az.: VI ZR 144/11) festgesetzt, dass derjenige, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien in Form von RSS-Feeds im Internet verbreitet, grundsätzlich nicht zur vorherigen Überprüfung auf Rechtsverletzungen verpflichtet ist. Eine Haftung entsteht erst dann, wenn der Verbreitende Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Diese Kenntnis erlangt … Weiterlesen …

LG München I: Websitebetreiber haftet für unzulässige Verwendung von Karl Valentin-Spruch

Das Landgericht München I hatte über ein Unterlassungsbegehren der Gesamtrechtsnachfolgerin des bayerischen Komikers und Volkssängers Karl Valentin zu entscheiden (Urteil vom 8. September 2011, Az.: 7 O 8226/11). Auf einer Zitate-Website wurde eine Aussage Valentins verwendet, die unter anderem auch in dem Band „Karl Valentins gesammelte Werke“ veröffentlicht worden ist. Die Website verfolgt als Hauptzweck die Bereitstellung von Zitaten aller Art und von verschiedenen Künstlern und Personen des öffentlichen Lebens. Die Zitate selber können von Nutzern in andere Websites eingebunden oder an Dritte versendet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit für die Nutzer, selbst Zitate beizusteuern.

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Eltern, Kinder und die liebe Haftung – ein Wirrwarr im Urheberrecht

Wer kennt es nicht. Überall wird einem eindringlich erklärt: „Eltern haften für Ihre Kinder“. Dass dies so pauschal großer Unsinn ist, sollte man zumindest mal gehört haben. Aber wie sieht das im Internet mit Urheberrechtsverletzungen aus. Hafte ich für meine Kinder? Kann mein Sohn/meine Tochter gar selbst belangt werden, wenn er/sie Bilder und Videos rechtswidriger Weise hochgeladen hat?

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Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

OLG Hamburg: Persönlichkeitsverletzung durch satirische Fotomantage, 7 U 73/01 Leitsätze der Redaktion: Wird das Foto eines Kopfes durch technische Manipulationen (hier: Fotomontage) verändert, so wird dem Betrachter mithin eine unzutreffende Bildaussage präsentiert. Eine Verbreitung eines solch manipulierten Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten verletzt dessen Persönlichkeitsrecht. Verwendung von fotografischen Abbildungen in satirischen Kontexten wirkt sich derart … Weiterlesen …

BGH: Zur Haftung Minderjähriger bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Leitsatz der Redaktion: Eine Verletzung fremder Urheberrechte ist ein deliktisches Verhalten für das auch Minderjährige haften können.   BUNDESGERICHTSHOF Im Namen des Volkes Beschluss Aktenzeichen: I ZA 17/10 Verkündet am: 03.02.2011   Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Februar 2011 […] beschlossen: Der Antrag des Beklagten, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der … Weiterlesen …

LG Memmingen: zur Haftung des Websitebetreibers bei unerlaubter Nutzung eines Bildes

Leitsätze der Redaktion: Das Recht des Models am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) wird verletzt, wenn das Hochladen des Bildes nicht erlaubt wurde. Die Befugnis des Models, über die werbemäßige Verwertung des Bildes selbst zu entscheiden, ist nach ständiger Rechtsprechung ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht im Sinn des § 823 Abs. 1 BGB. Dass das … Weiterlesen …

BGH: Ferienhaus-Luftaufnahme

Leitsätze des Gerichts:

  1. Grundsätzlich stellt es einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) den räumlichen Lebensbereich eines anderen aus- späht.
  2. Zu den Voraussetzungen unter denen Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen Prominenter ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.
  3. Zur Haftung des „Störers“ für eine mit einer Presseveröffentlichung verbundene Rechtsverletzung.

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