Leutheusser-Schnarrenberger über Acta-Überarbeitung, einen Gesetzentwurf fürs Urheberrecht und IPv6

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will eine Acta-Light-Variante ohne Urheberrecht. Gleichzeitig kündigt sie an, nach der parlamentarischen Sommerpause einen Entwurf zum Urheberrecht vorzulegen. Jedoch ist die Stimmung gedämpft, da noch immer die zündende Idee für ein Superreformgesetz fehlt.

ACTA nur zu Fragen von Marken und Patenten

„Wenn wir das Urheberrecht bei Acta ausklammern, hätten wir wenigstens einen Bereich, in dem wir uns einigen können“, so die Bundesjustizministerin gegenüber Spiegel. Weiter meint sie: „Besser wäre es gewesen, von vornherein Marken und Patente von der Frage der Urheberrechte zu trennen.“

Sie äußerte zudem Verständnis für Proteste gegen das geplante Handelsabkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). „Wenn wir sehen, wie viele Leute es in ganz Europa gibt, die ACTA nicht wollen, dann ist es richtig, diese Proteste aufzunehmen und zu sagen: Wir betreiben das vorerst nicht weiter“, so Leutheusser-Schnarrenberge weiter. „Wir können doch nicht so tun, als interessierten uns die Sorgen der Menschen nicht. Das haben wir früher vielleicht getan, und das hat zur Politikverdrossenheit beigetragen.“

Urheberrecht nach der parlamentarischen Sommerpause

„Wir wollen zum Beispiel die Möglichkeiten für Rechteinhaber erleichtern, an die Mail-Adressen von illegalen Downloadern zu kommen, um ihre Ansprüche geltend zu machen“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Wie bereits im Handelsblatt nachzulesen war, wird das Reformgesetz jedoch kein großer Wurf. Es fehlt die Idee, damit ein Ausgleich von Existenzsicherung der Kreativen auf der einen Seite und freier Verfügbarkeit von digitalen Inhalten auf der anderen gewährleistet ist. Es solle nicht nur die Rechtsdurchsetzung eine Rolle spielen, sondern vielmehr müsse das Rechtsempfinden der Nutzer und die Verständlichkeit des Urheberrechts gestärkt werden. „Wir müssen ehrlich gestehen, dass wir noch nicht die richtigen Instrumente gefunden haben, um das Urheberrecht im Netz überzeugend und umfassend zu schützen“, sagte sie gegenüber Spiegel.

IPv6

Zuletzt warnt Leutheusser- Schnarrenberger noch vor dem „neuen“ Internetprotokoll IPv6. Dieses kann theoretisch jedem User eine persönliche Netzkennung zuweisen. „Wir müssen aufpassen, dass die neue Technik nicht dazu führt, dass jeder User in seinem Surfverhalten identifiziert werden kann“, kritisierte die Justizministerin . „Das neue Internetprotokoll darf nicht zu einem Überwachungsinstrument werden.“

2 Gedanken zu „Leutheusser-Schnarrenberger über Acta-Überarbeitung, einen Gesetzentwurf fürs Urheberrecht und IPv6“

  1. Die Aussage, IPv6 „gelte“ seit letzter Woche, ist unsinnig und sollte überarbeitet oder entfernt werden. Formal existiert IPv6 schon seit 1998 durch die Veröffentlichung von RFC 2460, seither existieren IPv4 und IPv6 nebeneinander, wobei IPv6 bislang nur geringen Anteil am gesamten Traffic hat; es findet also insbesondere keine abrupte Umstellung statt. Der letzte Woche ausgerufene „IPv6 Launch Day“ war eher nur eine Werbemaßnahme für mehr Beteiligung (die bei den deutschen Internetprovidern jedoch nicht zu fruchten schien).

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