„Frivoler Prozeß um einen Privat-Porno“ – Verletzung des Rechts am eigenen Bild auch bei unzureichender Verpixelung

Bereits im Januar 2008 entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2/03 O 468/05) über folgenden interessanten Fall, der bis heute nicht an Aktualität und Relevanz verloren hat.

Der Sachverhalt:

Dem Fall zugrunde liegt ein Strafverfahren, in dem dem Angeklagten vorgeworfen wurde, sich und seine damalige Freundin bei der Vornahme sexueller Handlungen heimlich gefilmt und diese Videos später öffentlich zur Verfügung gestellt zu haben. Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde eines dieser Videos gezeigt. Über dieses Strafverfahren berichtete eine bekannte Zeitung wie folgt:

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Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

OLG Frankfurt: Haftung einer Bildagentur, 11 U 21/08 und 11 U 22/08 Leitsätze der Redaktion: Die Erkennbarkeit einer Person auf einem Foto entfällt nicht deshalb, weil diese sich altersbedingt verändert hat. Eines Beweises, dass die Person tatsächlich erkannt wird, bedarf es nicht. „Verbreiten“ im Sinne des § 22 KUG umfasst (auch) Negative, Abzüge oder Drucke … Weiterlesen …