Wer kennt es nicht. Überall wird einem eindringlich erklärt: „Eltern haften für Ihre Kinder“. Dass dies so pauschal großer Unsinn ist, sollte man zumindest mal gehört haben. Aber wie sieht das im Internet mit Urheberrechtsverletzungen aus. Hafte ich für meine Kinder? Kann mein Sohn/meine Tochter gar selbst belangt werden, wenn er/sie Bilder und Videos rechtswidriger Weise hochgeladen hat?
Kein Unterlassungsanspruch für Elternteil wegen Foto-Veröffentlichung der Kinder
Ein Vater hat alleine keinen Unterlassungsanspruch wegen im Internet veröffentlichter Bilder seiner Kinder. Es fehlt bereits an einer Aktiv-Legitimation.