Eltern, Kinder und die liebe Haftung – ein Wirrwarr im Urheberrecht

Wer kennt es nicht. Überall wird einem eindringlich erklärt: „Eltern haften für Ihre Kinder“. Dass dies so pauschal großer Unsinn ist, sollte man zumindest mal gehört haben. Aber wie sieht das im Internet mit Urheberrechtsverletzungen aus. Hafte ich für meine Kinder? Kann mein Sohn/meine Tochter gar selbst belangt werden, wenn er/sie Bilder und Videos rechtswidriger Weise hochgeladen hat?

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BGH: Zur Haftung Minderjähriger bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Leitsatz der Redaktion: Eine Verletzung fremder Urheberrechte ist ein deliktisches Verhalten für das auch Minderjährige haften können.   BUNDESGERICHTSHOF Im Namen des Volkes Beschluss Aktenzeichen: I ZA 17/10 Verkündet am: 03.02.2011   Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Februar 2011 […] beschlossen: Der Antrag des Beklagten, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der … Weiterlesen …