Im Internet kursier(t)en Bilder aus einem fünfstündige Video, welches Mosley auf einer Privatparty zeigt. Obwohl Mosley bereits erfolgreich gegen Webseiten und Verlage vorgegangen ist, konnte dies die Verbreitung des Bildmaterials nicht stoppen. Daher ging er auch gegen Google vor.
Das Landgericht Hamburg verbot dem Internet-Riesen nun ebenfalls, sechs Fotos von Mosley mit Prostituierten in den Suchergebnissen anzuzeigen. Es läge eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, so die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer.
Google wittert Zensur
Wie Google der Verpflichtung nachkommen solle, sei nicht aufgetragen worden. Google jedenfalls wehrt sich gegen die Verwendung einer Filtersoftware, wie auf zeit.de nachzulesen ist.
Das Urteil könne nach Google-Sprecher Kay Oberdeck „dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden“. Nach Ansicht des Unternehmens widerspreche dies der europäischen Gesetzgebung.
Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen: Google plant, in Berufung zu gehen.
(Bild: Google Inc.)