Auch für Oldtimer gilt: Kein Recht am Bild der eigenen Sache
Ein Bild von einem Oldtimer ist keine Eigentumsbeeinträchtigung. Ein solches Foto darf auch verwertet werden.
Ein Bild von einem Oldtimer ist keine Eigentumsbeeinträchtigung. Ein solches Foto darf auch verwertet werden.
Nachdem Google 2010 seine Street-View-Autos stoppte, kehren sie nun zurück. Allerdings nur, um Google Maps ein Update zu verpassen.
Aufzeichnungen einer Dashcam können im Einzelfall als Beweis zugelassen werden. Ein pauschales Beweisverwertungsverbot gilt nicht.