Neben den gesamten Unruhen rund um das Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ kam es nebenbei auch noch zu einem Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG. Mit der Beschwerde sollte erreicht werden, dass die Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart (Urteil vom 6.10.2010, Az.: 4 U 106/10) zugelassen wird und der BGH darüber verhandelt.
Zugangs-/Fotografierecht in Architekten-AGB unwirksam
Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.