Urheberrecht vs. Informationsfreiheit – FragdenStaat.de will es wissen
Die Veröffentlichung einer Stellungnahme des Innenministeriums auf der Website FragdenStaat.de führt wahrscheinlich zu einem Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung.
Die Veröffentlichung einer Stellungnahme des Innenministeriums auf der Website FragdenStaat.de führt wahrscheinlich zu einem Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung.
Dass die Verwendung von fremden, urheberrechtlich geschützten Fotos zu einem Schadensersatzanspruch führen kann, sollte allgemein bekannt sein. Hinsichtlich der Höhe gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen, wie folgende Übersicht zeigt.
Ein Kanadier ist nun zu Schadensersatz in rekordverdächtiger Höhe verurteilt worden, weil er zwei Streaming-Portale erstellte über welche die User die beliebten Zeichentrickserien „Die Simpsons“ und „Family Guy“ sehen konnten.
Bei der Präsentation von Vorträgen werden gerne Fotos zur Ausschmückung verwendet. Dass dies hohe Abmahnkosten mit sich ziehen kann, ist vielen nicht bewusst.
Ein zufällig aufgenommenes Video kann bei berechtigtem Interesse als Beweismittel verwendet werden, auch wenn eine Partei der Veröffentlichung wegen Verletzung der Grundrechte widerspricht.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass bei einer Streitigkeit um eine Internetseite, die sich an das deutsche Publikum richtet, auch jedes Gericht in Deutschland örtlich zuständig ist.
Der Streitwert bei Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht fällt sehr unterschiedlich aus. Das OLG Brandenburg nimmt das 10-fache der Lizenzgebühr und kommt auf 450 € pro Bild.
Das OLG München hat entschieden, dass die Ausschüttung eines pauschalen Verlegeranteils, welche die VG Wort seit Jahren vornimmt, gegen § 7 UrhWG verstößt. Diese Entscheidung könnte Rückzahlungen an die Autoren in Millionenhöhe mit sich bringen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind in der Regel Schriftwerke i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG und somit urheberrechtlich geschützt. Dennoch ist das Kopieren und Veröffentlichen von AGB weit verbreitet.
Die Veröffentlichung eines Fotos zu redaktionellen Zwecken kann einen Zahlungsanspruch begründen, wenn ihm ein eigenständiger Vermögenswert innewohnt.