LG München I, Urteil vom 24. Mai 2012, Az.: 7 O 28640/11

Landgericht München I Im Namen des Volkes Urteil Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Beklagte seit dem Jahr 2008 nicht berechtigt ist, bei ihrer jährlichen Ausschüttung den auf verlegte Werke des Klägers entfallenden Vergütungsanteil unter Berücksichtigung folgender Abzüge zu berechnen: a.) Abzug eines Verlegeranteils gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 der Verteilungspläne Wissenschaft … Weiterlesen …

AG Düsseldorf: MFM-Honorarliste auch für Hobbyfotografen anwendbar

Der Sachverhalt

Der akkreditierte Hobbyfotograf eines Bundesliga-Vereins hatte dem Pressesprecher des Vereins Fotos zur kostenfreien Verwendung in einem Fan-Magazin bereitgestellt. Dieser reichte es zur Verwendung in einer Printanzeige mit falscher Urhebernennung an Dritte weiter. Der Hobbyfotograf verlangte vom Pressesprecher nun unter anderem eine Lizenzentschädigung,

die er unter Zugrundelegung der Tarife der VG Bild und Kunst für eine viertel Seite Werbeanzeige bei einer Auflage von 100.000 mit 895.- € bzw. nach den Sätzen der MFM für eine Achtel- Seite mit 375,00 € und für eine viertel Seite 475,00 € bei einer Auflage von 100.000 für angemessen hält.


Die Entscheidung

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Kein Zutritt für Fotojournalisten

So entschied zumindest das VG Köln mit Urteil vom 5. Mai 2011 (Az.: 6 K 947/10) bzgl. der Premierenveranstaltung der Oper „Samson und Dalila“. Ein vom Axel Springer Verlag (Bild-Zeitung, Die Welt, etc.) beauftragter Fotojournalist sollte bei der Veranstaltung vom 9. März 2009 in der Kölner Oper Fotoaufnahmen machen. Die Aufnahmen wurden jedoch nicht zugelassen.

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VG Wort gewinnt Streit gegen die Bundesländer

Das OLG München entschied am 24.03.2011 (Az.: 6 WG 12/09), dass die Hochschulen auch rückwirkend für urheberrechtlich geschützte Texte zahlen müssen. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf eine Million Euro als Untergrenze festgelegt. Da jedoch auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle anhängig sind, kann diese Entscheidung des OLG weitere Auswirkungen haben. Nach Aussage der Richter gehe es um wirtschaftliche Interessen im Wert von einigen 100 Millionen Euro.

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Interview mit RA Prof. Dr. Gerhard Pfennig, VG Bild-Kunst

Die VG Bild-Kunst ist eine Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung der Rechte von Urhebern. Sie ist unter anderem für die Wahrnehmung der Verwertungsrechte der Fotografen zuständig. ‚Recht am Bild‘ hat mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied Prof. Dr. Gerhard Pfennig über die aktuelle Situation der Rechtewahrnehmung der Mitglieder der Berufsgruppe II (Fotografen, Bildjournalisten, Designer, Karikaturisten, Pressezeichner, Bildagenturen und Verleger) … Weiterlesen …