LG Hamburg – Keine Einwilligung in Bildveröffentlichung bei typverändernder Nachkolorierung

Das LG Hamburg hat in seinem Urteil vom 27.05.2011, Az. 324 O 648/10 entschieden, dass die Veröffentlichung eines Bildnisses ohne Einwilligung erfolgt, wenn das Foto nachträglich in einer Weise bearbeitet wird, die den Aussagegehalt des Bildes unzutreffend verändert. Was war die Ausgangssituation? Geklagt hatte die Ehefrau eines Prominenten, weil diese in einer Zeitschrift des beklagten … Weiterlesen …

Denkanstoss für ein verändertes Urheberrecht

Auf www.heise.de ist ein Artikel über einen Entwurf für ein „Regelungssystem für informationelle Güter“ zu finden. Dieser Entwurf befasst sich damit, dass Fortschritt und Leistung vermehrt gefördert werden sollten. So fordert es der Jurist Till Kreutzer bzw. das Expertenteam der Arbeitsgruppe des Think Tank, Google. Sowohl die Allgemeinheit als auch der Einzelne soll davon profitieren können. Im Prinzip ein alter Hut, jedoch hier erneut zur Sprache gebracht.

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LG Hamburg: Portraitfoto als Lichtbildwerk und Geldentschädigung bei unberechtigter Veränderung des Fotos

Leitsätze der Redaktion: Eine Vereinbarung von Änderungen folgt insbesondere nicht einem vereinbarten Verwendungszweck des Fotos für Wahlkampfwerbung auf Flyer und Plakaten. Denn Änderungsvereinbarungen stellen eine Einschränkung des Urheberpersönlichkeitsrechts dar und die Gestattung unbestimmter Änderungen ist insoweit nicht zulässig. Die Regelung des § 39 Abs. 2 UrhG stellt eine gesetzliche Änderungsbefugnis im Interesse des Nutzungsberechtigten dar, … Weiterlesen …