Christo siegt vor dem LG Berlin

Wie wir bereits berichtet haben, hatte der Künstler Christo eine Verhandlung gegen eine Fotoagentur vor dem LG Berlin (Az. 16 O 484/10) angestrebt. Es ging um die Frage, ob und wann ein Foto des Berliner Reichtstages vielleicht doch veröffentlicht werden darf. Nun kam das nicht sonderlich überraschende (Teil)Urteil, dass der Fotoagentur eine Verbreitung und Verkauf der betreffenden Bilder untersagt.

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Verhüllter Reichstag erneut Klagegegenstand

Im Prinzip hatte der BGH bereits 2002 entschieden, dass die Künstler Christo und seine Frau Jean-Claude in ihrem Urheberrecht verletzt werden, wenn Postkarten mit dem verhüllten Reichstag ohne ihre Zustimmung hergestellt und vertrieben werden. Nun läuft erneut eine Verhandlung vor dem LG Berlin (Az. 16 O 484/10) mit der Frage, wann ein Foto vielleicht doch veröffentlicht werden darf.

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BGH: Verhüllter Reichstag

Leitsätze des Gerichts: Die urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen sind grundsätzlich eng auszulegen. Jedoch kann ein besonders schützenswertes Interesse des Verwerters dazu führen, daß bei der Auslegung der – als abschließend zu verstehenden – Schrankenregelungen ein großzügigerer Maßstab anzulegen ist. Ein Werk der bildenden Kunst befindet sich dann nicht bleibend an einem öffentlichen Ort, wenn das Werk im … Weiterlesen …