EuGH zu urheberrechtlichen Fragen rund um Portraitfotos

Das Handelsgericht Wien (Österreich) hat dem EuGH Fragen vorgelegt, über die am 01. Dezember 2011 (Az. C‑145/10) entschieden wurden. Darin ging es um Portraitfotos, die von Verlagen in Österreich und Deutschland veröffentlicht wurden, ohne die Fotografin zu benennen. Der EuGH entschied hierbei u.a. darüber, ob die Klagen in einem Verfahren geregelt werden können, in wie weit Portraitfotos urheberrechtlicher Schutz zukommt und wie weit die Rechte der Medien im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen reichen.

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EuGH: Urheberrechtliche Fragen rund um Portraitfotos

Leitsätze des Gerichts 1. Art. 6 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass es seiner Anwendung für sich genommen nicht entgegensteht, dass gegen mehrere Beklagte wegen inhaltlich identischer Urheberrechtsverletzungen erhobene … Weiterlesen …

Neues Urteil in der Datenbank

Folgendes Urteil wurde der Datenbank hinzugefügt: Landgericht Köln, Urteil vom 20.12.2006 – 28 O 468/06 – Übertragung von Nutzungsrechten im Arbeitsverhältnis Leitsätze der Redaktion: Um Nutzungsrechte an von angestellten Arbeitnehmern hergestellten Fotografien auf den Arbeitgeber zu übertragen, bedarf es nicht zwingend der Schriftlichkeit der Vereinbarung. Die Schriftlichkeit des zugrunde liegenden Arbeitsvertrages ist für die Kenntnis über … Weiterlesen …

OLG Celle: Zur Reichweite der Kunst- und Meinungsfreiheit

Leitsätze des Gerichts:
  1. Polizeibeamte und Staatsanwälte stellen im Rahmen ihrer üblichen beruflichen Tätigkeit keine relativen Personen der Zeitgeschichte dar. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Strafverfahren, wenn diese kein besonderes öffentliches Interesse begründen.
  2. Die Veröffentlichung eines nicht verunstaltenden oder herabsetzenden Portraitgemäldes einer mit ihrer Abbildung nicht einverstandenen Person zu ausschließlich künstlerischen Zwecken dient einem höheren Interesse der Kunst im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG und geht dem davon betroffenen allgemeinen Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person grundsätzlich vor. Eine gleichzeitig mit der Veröffentlichung beabsichtigte Verfolgung wirtschaftlicher Interessen steht dem nicht entgegen.
  3. Täter einer verbotenen Mitteilung von Gerichtsverhandlungen nach § 353d Nr. 3 StGB kann auch der von einer Durchsuchung im Rahmen eines Strafverfahrens Beschuldigte sein, wenn er den Durchsuchungsbeschluss im Internet quasi wie eine Fotokopie veröffentlicht und dadurch die Unvoreingenommenheit von Zeugen oder Laienrichtern besonders nachhaltig in Frage gestellt werden kann.

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LG Köln: Übertragung von Nutzungsrechten im Arbeitsverhältnis

Leitsätze der Redaktion:

  1. Um Nutzungsrechte an von angestellten Arbeitnehmern hergestellten Fotografien auf den Arbeitgeber zu übertragen, bedarf es nicht zwingend der Schriftlichkeit der Vereinbarung. Die Schriftlichkeit des zugrunde liegenden Arbeitsvertrages ist für die Kenntnis über Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers ausreichend.
  2. Die alleinige Beauftragung eines Fotografen zur Erstellung digitaler Bewerbungsfotos zur Online-Bewerbung beinhaltet keine konkludente Übertragung von Nutzungsrechten für die Verwendung auf einer Website.

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