OLG Hamburg: Veröffentlichung von Personenfotografien unter speziellen Voraussetzungen auch mit konkludenter Einwilligung zulässig

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in einer Berufungsverhandlung (Az.: 7 U 39/11) darüber zu entscheiden, ob die Veröffentlichung von Personenfotografien auch dann zulässig ist, wenn keine ausdrückliche Einwilligung gemäß § 22 S.1 Kunsturhebergesetz (KUG) vorliegt oder eine Ausnahme gem. § 23 KUG einschlägig ist.

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Partybilder fürs Fahndungsplakat

Sie dürfen auf keiner Party fehlen, denn sie halten die wichtigen Momente und Emotionen der Partygemeinde fest. Sie machen die Bilder vom Nachtleben in den Clubs und Diskotheken und fangen die ausgelassene Stimmung ein. Sie sind es, die für die Bilder sorgen, Nacht für Nacht, Party für Party. Die Rede ist natürlich von den Partyfotografen, … Weiterlesen …