Nachdem die Dissertation Karl-Theodor zu Guttenbergs zu Beginn diesen Jahres mehr Aufsehen erregte als wahrscheinlich ursprünglich geplant, wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn nun eingestellt. Das Verfahren wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 106 Abs. 1 UrhG wurde, mit der Auflage zur Zahlung von 20.000 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe, von der Staatsanwaltschaft Hof eingestellt (§ 153a Strafprozessordnung).
Doktorarbeit
Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat
Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg wird vorgeworfen, fremde Texte für seine Doktorarbeit „plagiiert“ zu haben (siehe Artikel auf FAZ.net). Dies wollen wir zum Anlass nehmen, kurz zu erläutern, was ein Plagiat ist und was nicht mehr als Plagiat gilt.