Dash-Cam-Aufzeichnungen als Beweismittel zulässig
Die Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen bei Gericht ist einzelfallabhängig. Das Amtsgericht Nürnberg ließ die Aufzeichnungen als Beweismittel zu.
Die Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen bei Gericht ist einzelfallabhängig. Das Amtsgericht Nürnberg ließ die Aufzeichnungen als Beweismittel zu.
Leitsätze der Redaktion: Strafbar ist es, ohne Einwilligung des Abgebildeten Bildnisse zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Das setzt voraus, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Lichtbilder entgegen den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes unter Missachtung des Rechts der abgebildeten Person am eigenen Bild auch veröffentlicht werden. Es reicht nicht aus, dass generell solche Aufnahmen (hier: von … Weiterlesen …
Ein zufällig aufgenommenes Video kann bei berechtigtem Interesse als Beweismittel verwendet werden, auch wenn eine Partei der Veröffentlichung wegen Verletzung der Grundrechte widerspricht.