Sozialstunden wegen Beleidigung bei Facebook
Eine Schülerin wurde nach der Beleidigung ihres Lehrers bei Facebook zur Ableistung von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Eine Schülerin wurde nach der Beleidigung ihres Lehrers bei Facebook zur Ableistung von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Das Bundesverfassungsgericht hebt Entscheidungen auf, die einen Mann der Beleidigung schuldig sprechen. Im „Kampf ums Recht“ sind starke und eindringliche Ausdrücke rechtlich nicht zu beanstanden.
Das Landgericht München I hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Fotografieren von Frauen unter den Rock strafrechtlich zu belangen sei. Das Urteil: Freispruch vom Vorwurf der Beleidigung.