rechtambild.de Podcast – Folge 8: Die strafbewehrte Unterlassungserklärung im Fotorecht

Soeben haben wir eine neue Folge unseres Podcasts veröffentlicht. Thema in dieser Ausgabe: Die strafbewehrte Unterlassungserklärung im Fotorecht. Der rechtambild.de Podcast kann wahlweise über iTunes abonniert werden, direkt aus dem Browser heraus angehört werden oder über den Feed mit jeder anderen Software abonniert werden.

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Die angemessene Vergütung und das Recht auf Nachforderung im Urheberrecht

Kommt es zu einem Lizenzvertrag über die Nutzung eines Werkes, so wird in der Regel bestimmt, dass als Gegenleistung zur Nutzung eine Vergütung gezahlt werden muss. Im Bereich des Fotorechts z. B. wird also dem Fotografen für die Nutzung seiner Fotos üblicherweise Geld bezahlt. Die angemessene Vergütung Für den Fall, dass kein Lizenzvertrag geschlossen wurde, … Weiterlesen …

Postmortaler Persönlichkeitsschutz im Bildnisrecht

Die Regelungen der §§ 22 ff. KUG schützen die abgelichteten Personen vor der Verwendung ihrer Ablichtungen ohne ihre Zustimmung. Dieses Recht am eigenen Bild hat jedoch nicht nur zu Lebzeiten der Personen Bestand, sondern für einen gewissen Zeitraum auch nach dem Ableben. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der in § 22 Satz 3 KUG festgeschriebenen … Weiterlesen …

OLG Karlsruhe: Günther Jauch hat Gegendarstellungsanspruch

In zwei Urteilen hat das OLG Karlsruhe über die Gegendarstellungsbegehren des bekannten TV-Moderators und Journalisten Günther Jauch entschieden (Az.: 14 U 185/10, 14 U 186/10). Die Zeitschrift „neue Woche“ hatte im Oktober 2010 über Jauch berichtet und dabei eine Fotomontage verwendet, auf der er und seine Frau vor grünem Blätterhintergrund zu sehen waren. Weiter wurde … Weiterlesen …

BGH: Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

Leitsatz des Gerichts:

Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.

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