VGH Bayern: Fotografieverbot auf Demonstrationen
Enge Schranken für die Bild- und Videoaufnahmen bei Demonstrationen. Das Fotografieren u.a. von Gegendemonstranten wird unter die Lupe genommen.
Enge Schranken für die Bild- und Videoaufnahmen bei Demonstrationen. Das Fotografieren u.a. von Gegendemonstranten wird unter die Lupe genommen.
Die Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzungen lässt sich durch den nachträglichen Abschluss eines zeitlich begrenzten Lizenzvertrages nicht ausschließen.
Auch wenn ein Bild ohne Verlinkung auf einem Server gespeichert wird, liegt eine öffentliche Zugänglichmachung von Fotomaterial i.S. v. § 19a UrhG vor.
BAG entscheidet – eine wirksam erteilte Einwilligung erstreckt sich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus
BGH erklärt den umstrittenen Werbeslogan von „Monsterbacke“ für zulässig, die Produktverpackung muss jedoch nähere Inhaltshinweise enthalten
Als Mouseover-Effekt wird die Bewegung des Cursors auf das Bild und das Erscheinen der Information zum Urheber bezeichnet. Ein Überblick, wie es sich urheberrechtlich verhält, wenn die Verwendung eines Fotos im Web lediglich mittels eines „Mouseover-Effekts“ vorgenommen wird!
Nachdem der Popsänger Herbert Grönemeyer eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erwirkt hat, entscheidet nunmehr auch das Landgericht Berlin zu seinen Gunsten und verpflichtet Bild am Sonntag zu einer Gegendarstellung.
Immer häufiger kursieren in den sozialen Netzwerken private Aufnahmen mit intimen Charakter. Solche Fotos werden von den Betroffenen teilweise selbst verbreitet, oft aber auch von Dritten zur Belustigung oder aus Böswilligkeit ins Netz gestellt (sog. Sexting).