LG Duisburg
Urteil
Aktenzeichen: 34 AR 4/09
Verkündet am: 27.11.2009
Leitsätze der Redaktion
Leitsatz der Redaktion:
LG Köln
Urteil
Aktenzeichen: 28 O 688/09
Verkündet am: 13.01.2010
Leitsatz des Gerichts:
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.
Leitsatz des Gerichts:
Zur Reichweite des Grundrechts auf Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gegen Abbildungen von Prominenten im Kontext unterhaltender Medienberichte über deren Privat- und Alltagsleben
Leitsatz des Gerichts:
Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK mit den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 10 EMRK auch ohne Einwilligung zulässig sein.
Leitsätze des Gerichts: