LG Köln
Urteil
Aktenzeichen: 28 O 578/09
Verkündet am: 13.01.2010
Leitsatz des Gerichts:
Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch keine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S. von § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG liegt. Sie können jedoch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch des Inhabers des älteren Zeichenrechts begründen.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Leitsatz der Redaktion:
Eine Geldentschädigung wegen einer ehrverletzenden Behauptung steht dem Geschädigten nur dann zu, wenn neben dem schwerwiegenden Persönlichkeitseingriff auch kein anderweitiger Ausgleich der Beeinträchtigung in Betracht kommt.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Aktenzeichen: – 1 BvR 77/99 –
Verkündet am: 28.05.1999
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
Leitsätze der Redaktion:
OLG Hamburg
Urteil
Aktenzeichen: 7 U 73/01
Verkündet am: 30.10.2007
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine digital erstellte satirische Fotomontage
OBERLANDESGERICHT FRANKFURT
Im Namen des Volkes
Urteil
Aktenzeichen: 11 U 22/08
Verkündet am: 23.12.2008