Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?

Wer eigene Bilder online zur Verfügung stellt, egal ob aus privaten oder beruflichen Gründen, muss damit rechnen, dass diese von Fremden ohne Nachfrage oder ordnungsgemäße Lizenzierung kopiert und weiterverbreitet werden. Ein solcher Bilderklau fällt dem Urheber häufig zunächst gar nicht auf. Fällt es doch auf, stellt sich die Frage, wie man als Fotograf und Urheber gegen eine solche unerlaubte Nutzung vorgehen kann. Wir wollen an dieser Stelle Möglichkeiten aufzeigen, wie man zumindest eine weitergehende Nutzung unterbinden kann.

I. Verwendung in sozialen Netzwerken

1. Facebook

2. Google+

3. YouTube

4. Twitter

5. Twitpic

6. ImageShack

7. Instagram

8. Flickr

II. Verwendung in Blogs oder anderen Websites

III. Wenn all das nichts nutzt


Verwendung in sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+

Aufgrund der sog. Störerhaftung besteht die Möglichkeit, sich an den Betreiber der jeweiligen Plattform zu wenden und die Löschung entsprechenden Bildmaterials zu  veranlassen. Häufig werden dafür passende Formulare angeboten. Folgende Kontaktmöglichkeiten bieten die gängigen Plattformen an:

Facebook

Facebook bietet dem geschädigten Nutzer die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen über ein Formular zu melden und lösen zu lassen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass Facebook bei berechtigten Anfragen innerhalb von 24h reagiert und eine unzulässige Nutzung durch Löschung unterbindet.

Google+

Beim Konkurrenten Google+ findet sich unter jedem Foto und Video der Button „Optionen“ und bietet die Möglichkeit einen Verstoß gegen das Urheberrecht zu melden (drei Bilder). Auch hier wird zügig auf eine solche Anfrage reagiert.

Jedes Bild kann gemeldet werden
Nicht nur die Verletzung geistigen Eigentums kann gemeldet werden

YouTube

YouTube bietet die Möglichkeit, sich über ein Webformular gegen Urheberrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen. Erforderlich ist allerdings, dass man einen gültigen Google-Account hat. Stimmt YouTube einer Löschung zu, muss man allerdings damit rechnen, dass man namentlich als „Buhmann“ dargestellt  wird.

Twitter

Stellt man fest, dass über Twitter ein eigenes Bild unberechtiger Weise genutzt worden ist, gibt es mehrere Möglichkeiten dies zu melden. Für Bilder, die von Twitter selbst gehostet werden, kann man sich per Mail, Fax oder Briefpost direkt an Twitter wenden. Für Bilder, die von anderen Anbietern (z. B. Twitpic) gehostet werden, muss man sich an den entsprechenden Hoster wenden (siehe unten).

Folgende Adressen und Nummern sind für eine Meldung bei Twitter relevant:

Mailcopyright@twitter.com

Fax: 415-222-9958

Briefpost:

Twitter Inc.,

Attn: Copyright Agent

795 Folsom Street, Suite 600

San Francisco, CA 94107

Wendet man sich über einen dieser Wege an Twitter, werden zur Bearbeitung der Angelegenheit folgende Informationen gefordert:

  1. Eine physische oder elektronische Unterschrift des Urheberrechtsinhabers oder einer Person, die rechtlich befugt ist, im Namen des Inhabers zu handeln:
  2. Die Identifizierung des geschützen Werkes, das von dem Verstoß betroffen ist,
  3. Die Identifizierung des verletzenden Materials, das entfernt oder gesperrt werden soll, sowie ausreichende Informationen, dass wir dieses Material finden können,
  4. Deine Kontaktdaten, einschließlich Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  5. Eine Erklärung , dass Du mit gutem Gewissen der Auffassung bist, dass das beklagte Material auf unbefugte Weise benutzt wird, die nicht vom Eigentümer des Materials, seinem Vertreter oder dem Gesetz erlaubt ist und
  6. Eine Erklärung, dass alle Informationen in der Klagemeldung richtig sind und, unter Kenntnisnahme der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung, dass Du befugt bist, im Namen des Urheberrechtsinhabers zu handeln

Sind alle Infos eingereicht, verspricht der Betreiber die Prüfung entsprechender Konten auf die angezeigte Urheberrechtsverletzung und lässt bei Wiederholungstaten den Account sperren.

Twitpic

Wendet man sich an Twitpic um eine Urheberrechtsverletzung zu melden, so verläuft dies ähnlich wie bei Twitter. Allerdings gibt Twitpic nur eine Postadresse in seinen Nutzungsbedingungen an. Ob Anfragen auch über das Kontaktformular beantwortet werden, ist nicht erwähnt. Auch Twitpic fordert die oben genannten Informationen vom sich beschwerenden Nutzer.

Folgende Postadresse gibt Twitpic an:

Attention: Copyright Agent

Twitpic Inc

PO Box 2692

Claremore, OK 74018-2692

ImageShack

Der Sharehoster ImageShack bietet die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen über ein Formular zu melden.

Instagram

Bei dem beliebten Instagram-Service läuft die Markierung zu meldender Fotos ähnlich wie bei Google+. Eine Urheberrechtsverletzung kann direkt von der Nutzeransicht aus angezeigt werden. Eine Erläuterung zur Vorgehensweise gibt es hier.

Flickr

Der Bilderdienst Flickr löst die Meldung von Verstößen über ein Webformular, indem die entsprechenden informationen vom Nutzer abgefragt werden.

Verwendung in Blogs oder anderen Websites

Der „Vorteil“ beim Bilderklau durch den Betreiber eines Blogs oder einer kleineren Website ist, dass man in der Regel direkt Kontakt zu der verantwortlichen Person aufnehmen kann und nicht einem Ticketsystem oder Ähnlichem gegenüber steht. Das führt häufig zu einer schnelleren und unkomplizierteren Klärung der Angelegenheit. So sollte man sich nach Möglichkeit direkt an den Autor des entsprechenden Artikels oder die im Impressum angegebene Person wenden und sein Anliegen freundlich aber bestimmt formulieren.

Wenn all das nichts nutzt

In den meisten Fällen lässt sich durch die oben beschriebenen Vorgehensweisen die unzulässige Verwendung eines Fotos beenden. Allerdings besteht die realistische Gefahr, dass ein solcher Prozess manchmal länger dauert als man es sich wünscht und, wie bereits erwähnt, damit einhergeht, als Spielverderber dargestellt zu werden.

Führen die oben genannten Wege nicht zur Unterbindung der Urheberrechtsverletzung(en), muss beim Bilderklau ein anderer Weg eingeschlagen werden. Dieser führt vernünftigerweise zu einem spezialisierten Rechtsanwalt, der dann eine Fotorechts-Abmahnung formulieren und versenden kann. Damit soll der Verletzer zur Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen und zum Ausgleich eines entstandenen Schadens (z. B. der Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts) bewegt werden. Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt als letzte Möglichkeit die Anstrengung einer Klage.

(Bild: © bluedesign – Fotolia.com)

86 Gedanken zu „Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?“

  1. Guten Tag, es werden 2 meiner Fotos auf Facebook benutzt um mich zu verleumden. Anzeige ist gestellt, Gespräch mit Kripo ist morgen. Kann ich zivilrechtlich eventuell abmahnen und eine Art Schmerzensgeld erwirken.

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    • Guten Tag,

      neben strafrechtlichen Schritten ist regelmäßig auch ein zivilrechtliches Vorgehen z.B. zur Durchsetzung von Unterlassungs- und/oder Schadensersatz-/Entschädigungansprüchen denkbar. Hierbei kommt es jedoch sehr auf die Einzelheiten des Falls an. Melden Sie sich zu einer Einschätzung Ihres Falls gerne hier in der Kanzlei. Sie erreichen uns unter 0228 387 560 200 oder info@tw-law.de.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

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  2. Hallo
    mein Profilbild wird andauernd genutzt um für FakeWhatsapp Nachrichten so darzustellen das ich es für mieserabel finde wie ich dann angeblich solche Nachrichten schreib. Ich bitte daher was kann ich tuhen wenn Bilder und mein Name für Zweckentfremdung genutzt wird.

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    • Hallo Herr Grunwald,
      grundsätzlich ist solch ein Verhalten nicht zu dulden und man kann jedenfalls Unterlassungsansprüche geltend machen. Hierzu wären jedoch noch einige Rückfragen zu klären. Melden Sie sich zu einer Einschätzung Ihres Falls gerne hier in der Kanzlei. Sie erreichen uns unter 0228 387 560 200 oder info@tw-law.de.
      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

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  3. Guten Tag,
    Beim Googeln bin ich auf ein Profil von mir mit Bild auf einer DatingSeite gestossen. Ich vermute das es ein Kollegge war, da der Standort auf der Arbeit war und nach einem Internen Rundschreiben dieses gelöscht wurde.Ausserdem muss er das Bild von meinem Kennwortgeschützem Rechner geklaut haben.
    Ich möchte aber trotzdem im nachhinein gerne Anzeige erstatten.Und so rausbekommen wer das war. Ist das möglich? Bei meiner eigenen Recherche habe ich auch noch die Daten gefunden das es das Profil gab. Das heisst mein Bild ist noch im Internet zu finden.

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  4. Guten Tag,
    ich möchte gern Fotos verstorbener Schauspieler nutzen und T-Shirts und Poster damit verbreiten. Wie sieht da die Rechtslage aus und was muss ich beachten?

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  5. Guten Tag,
    eine Frage: ich habe vor einigen Jahren an einem Video-Interview teilgenommen, das jetzt unter anderem auf Youtube zu sehen ist. Nun möchte ich, dass das Video aus dem Netz genommen wird, unter anderem weil ich mich mit meinen Äußerungen nicht mehr identifiziere. Ich habe damals nichts unterschrieben, keine Einverständniserklärung o.ä., allenfalls mündlich kundtgetan, dass ich nichts gegen eine Veröffentlichung hätte. Nun habe ich meine Meinung geändert–gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten auf die ich mich berufen könnte? Oder bin ich bloß auf die Kulanz der Video-Produzenten angewiesen, die aber meiner Bitte nicht nachkommen müssen?
    G

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  6. Hallo,

    ich würde gerne lizenzfreie Bilder aus dem Internet (von Pexels zum Beispiel) als Cover für meine erotischen eBooks benutzen.
    Ist das legal?

    Wenn mir jemand sagt, dass es sie stört, kommen sie natürlich sofort weg, aber könnte ich davor schon irgendwie belangt werden, Strafe zahlen müssen oder derart?

    Liebe Grüße!

    Antworten
    • Hallo Kira,
      „lizenzfrei“ bedeutet zwar häufig, dass keine Entgelt zu zahlen ist, aber nicht immer auch „bedingungsfrei“. Es sollte daher genau geschaut werden welche Bedingungen bei den Lizenzen einzuhalten sind. Ansprüche des Rechteinhabers entstehen nämlich bereits bei der erstmalig lizenzwidrigen Nutzung. Eine „Vorwarnung“ ohne finanzielle und rechtliche Konsequenzen sieht das Gesetz nicht vor.
      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

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  7. Guten Abend,
    meine Partnerin und ich waren zusammen im Urlaub. Dort wurden Fotos von uns bei einer Tour gemacht. Diese Fotos gaben wir zur Verwahrung einer anderen Familie, bis wir wieder zurück waren. Leider kam es nicht zur Übergabe der Bilder. Nun haben wir bereits mehrmals die Familie per Mail angeschrieben, damit wir die Bilder von uns bekommen. Allerdings weigert man sich strickt, uns die Bilder zukommen zu lassen. Mittlerweile wird auch nicht mehr auf Mails reagiert. Was können wir nun machen, um an die Fotos doch noch zu gelangen? Leider haben wir nicht die private Adresse der besagten Familie.

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    MfG
    Thomas

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  8. Guten eine Bestimmt Person benutzt Bilder von mir auf seinem Handy und sprachnachrichten habe ihm mehrmals gesagt er hat diese zu löschen tut es aber nicht wie kann ich weiter verfahren

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    • Hallo Herr Führ,

      wenn die Person auch auf gutes Zureden nicht handelt bleibt leider nur der Weg, mit einem Anwalt insb. Abmahnung, Strafbarkeit und Gerichtsweg zu besprechen.

      Bitte beachten Sie, dass wir hier keine Beratung durchführen dürfen. Bei konkreten Rechtsfragen können Sie sich bei uns in der Kanzlei unter 0228 387 560 200 // info@tww.law melden.

      Herzliche Grüße
      Florian Wagenknecht

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  9. Guten Tag!
    Ich habe auf FB ein Video entdeckt, dass eine Dame online gestellt hat, auf dem sie mit ihrem Hund läuft und aber auch ich zeitgleich mit meinem Hund laufe bei einem Wettbewerb. Sie hat das Video ohne meine Einwilligung veröffentlicht. Wie verhält es sich rechtlich, wenn ich das Video nun downloade und auch selbst auf meiner FB-Seite veröffentliche?

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    • Hallo Frau Eisen,

      in solchen Fällen gibt es sowohl urheberrechtlich als auch persönlichkeitsrechtlich „Stolperfallen“, so dass eine pauschale Antwort dazu nicht möglich ist. Melden Sie sich zu einer Einschätzung eines konkreten Falls gerne hier in der Kanzlei. Sie erreichen uns unter 0228 387 560 200 oder info@tww.law.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

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  10. Guten Tag,
    ich habe mich für die Firma für die ich Arbeite für einige Produktbilder mit auf´s Bild gestellt. Natürlich wusste ich, dass mit diesen Bildern geworben wird.
    Allerdings habe ich jetzt von einem Anbieter, der nicht zu unserer Firma gehört unsere Bilder mit meinem Gesicht darauf gefunden.
    Kann ich dagegen vorgehen bzw. Schadenersatz verlangen?

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