Was tun mit einer gefundenen Kamera? Früher hätte der ehrliche Finder diese ins Fundbüro gebracht. Heute ist das nicht mehr so selbstverständlich – weil es zu umständlich ist, man neugierig auf die Bilder ist oder weil man nicht glaubt, dass der Eigentümer im Fundbüro nachfragt. Schließlich kann man dem Eigentümer der Kamera ja entgegenkommen und über das Internet nach ihm suchen bzw. suchen lassen. So zumindest scheint der gutgemeinte Gedanke der Finder zu sein.
Wie Spiegel online berichtet, hatte erst kürzlich eine Aktion des Niederländers Roland van Gogh Aufmerksamkeit erregt: Mit Bildern von der Speicherkarte der gefundenen Kamera hat er auf Facebook nach dem Besitzer gesucht. Angeblich teilten so viele Menschen das Bild, bis der Besitzer gefunden wurde.
Bilder hochladen kann meist nicht ohne rechtliche Verstöße geschehen
Egal ob Social Networks oder spezielle Seiten wie Ifoundyourcamera.net. Das Internet bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, den Eigentümer zu suchen und auf die Mithilfe von anderen zu setzen. Erfolgsmeldungen freuen den Finder und Eigentümer. Über Risiken werden sich keine Gedanken gemacht, solange alles gutgeht. Doch hat Udo Vetter gegenüber Spiegel online angedeutet, dass die gutgemeinte Aktion nicht für jeden erfreulich endet.
Angesprochen wird hier zunächst eine mögliche Urheberrechtsverletzung. Doch dürfte die Gefahr einer rechtlichen Konsequenz aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung vernichtend gering sein, wenn der Eigentümer dadurch seine Kamera wiederbekommt.
Das Recht am eigenen Bild ist hingegen problematischer. „Aller Wahrscheinlichkeit nach sind die Menschen auf dem Bild ja gar nicht die Eigentümer der Kamera“ so Vetter gegenüber Spiegel. Man könne keine Dankbarkeit erwarten von Menschen, die nichts mit der Sache zu tun haben. Schließlich ist selten der Eigentümer auf den Bildern zu sehen und die abgebildeten Personen sind mit der Erstellung des Fotos vielleicht gar nicht einverstanden gewesen. Sich dann noch im Internet wiederzufinden, gefällt dann wohl noch weniger.
Für den Betrachter ist nicht immer einfach zu entscheiden, welche Personen gegen eine Verbreitung des Bildes im Internet nichts haben könnten. Denn ist das abgebildete Paar auch tatsächlich ein Paar? Oder wird die Freundin zu Hause auf einmal stutzig, mit wem sich ihr Freund rumtreibt? Was sagen die Eltern zu dem 16-Jährigen, der eigentlich in der Schule sein sollte?
Das Internet vergisst nicht
Natürlich ist es wesentlich einfacher, anhand abgebildeter Personen den Eigentümer zu finden. Doch wird ein Fotograf in der Regel auch anhand anderer Fotos „seine“ Bilder wiedererkennen.
„Rückgängig gemacht werden kann so etwas nicht, das Netz vergisst bekanntlich nichts“, so Vetter. Ein Foto aus dem Internet zu löschen kann sich als langwierig und schwer erweisen. Wer weiß schon, ob das Bild bei Facebook geblieben ist, oder nicht doch den Weg in alle anderen Netzwerke gefunden hat – was sogar sehr wahrscheinlich ist.
Mögliche strafrechtliche Konsequenzen
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen aus § 33 KUG wegen der Verbreitung eines Bildnisses kann es auch zum Vorwurf der Fundunterschlagung kommen. Geht der Eigentümer der Kamera davon aus, dass seine Kamera gestohlen wurde und erstattet Anzeige gegen Unbekannt, kann das für den vermeintlich ehrlichen Finder auch nach hinten losgehen.
Nach Aussage des Strafrechtlers Vetter schafft man eine wasserdichte Beweislage gegen sich selbst. Bleibt die Suche im Internet erfolglos, kann man die Kamera nicht einfach ins Regal legen oder selbst benutzen, das wäre dann besagte Fundunterschlagung. „Überhaupt sollte man das Gerät auf keinen Fall benutzen und selbst ein Foto damit machen. Das könnte als Besitzanmaßung ausgelegt werden“, so Vetter weiter.
Ab ins Fundbüro damit
Leider, so muss man wohl auch mal festhalten, entsprechen die rechtlichen Konsequenzen der Tatsache. Wird etwas gefunden, sollte es noch immer ins Fundbüro gebracht werden. Es ist und bleibt vorerst die erste und sicherere Anlaufstelle – die man im Übrigen oftmals auch über das Internet erreicht. Der Finder hat keine Konsequenzen zu befürchten und tut vor allem den Menschen etwas Gutes, die nichts mit sozialen Netzwerken am Hut haben.
Doch hat das Internet als „digitales Fundbüro“ durchaus seine begründeten Reize. Wer nicht auf die Möglichkeiten des Internets verzichten, sich der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung aber nicht aussetzen möchte, kann vielleicht ein Bild von der Kamera selbst machen und dieses Bild twittern, liken und sharen (lassen). Die Kamera dann trotzdem ins Fundbüro zu bringen darf nicht vergessen werden, um sich nicht die Fundunterschlagung ankreiden zu lassen.
Darüber hinaus kann es nicht schaden, auf dem Speicherchip die eigenen Kontaktdaten zu hinterlassen…
(Bild: © WoGi – Fotolia.com)