Was passiert mit unseren Bildern bei Facebook?

Die neue Foto-Option haben wohl mittlerweile viele Facebook-Nutzer mitbekommen: man kann höher aufgelöste Bilder bei Facebook hochladen und Fotos direkt runterladen. Die technischen Neuerungen sollen die Plattform auch hinsichtlich des Foto- und Video-Sharings für die Nutzer attraktiver machen. Die Rechnung geht auf: Mittlerweile werden jeden Monat mehr als 6.000.000.000 neuen Fotos bei Facebook hochgeladen.

Ebenfalls nicht neu ist, dass die Nutzungsbedingungen bei Facebook schon wegen diverser Verstöße gegen das deutsche Datenschutzgesetz und unseriöser Klauseln in die Schussbahn der Kritiker geraten ist. Die Nutzungsbedingungen bei Facebook wurden daraufhin nicht nur einmal angepasst. Doch nicht nur die eigenen Daten, auch die persönlichen Bilder scheinen in Gefahr.

Zuletzt hat das Gerücht die Runde gemacht, Facebook könne die Fotos für Werbezwecke nutzen. Unter „Konto -> Kontoeinstellungen -> Facebook-Werbeanzeigen“ findet man dazu:

Facebook berechtigt Anwendungen Dritter bzw. Werbenetzwerke weder zur Nutzung deines Namens noch zur Nutzung deines Bildes für Werbeanzeigen. Sollten wir dies in Zukunft gestatten so wird die von dir ausgewählte Einstellung die Nutzung deiner Informationen regeln.

Das heißt also, dass Facebook bislang keine Werbung mit Nutzerfotos macht. Bislang … dies lässt jedoch vermuten, dass es sich in Zukunft ändern wird.

Stellungnahme von Facebook

Zu diesem Gerücht liest man in einer Stellungnahme von Facebook:

Hinweis zu deinen Fotos

Es kursiert ein falsches Gerücht, dass Facebook ändern wird, wem deine privaten Fotos gehören. Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest.

Auch in der Facebook-Hilfe liest man die scheinbar beruhigende Nachricht:

Du behältst das Urheberrecht an deinem Inhalt. Mit dem Hochladen deines Inhalts gewährst du uns eine Lizenz, diesen Inhalt zu nutzen und anzuzeigen. Weitere Informationen findest du in unserer Erklärung der Rechte und Pflichten, die auch Informationen zum geistigen Eigentum sowie deinen Rechten und Pflichten als Facebook-Nutzer enthalten.

Aha, die Fotos gehören weiterhin mir, ich bleibe also Urheber und übertrage Lizenzen. Damit gibt Facebook aber nur an, was bereits im Gesetz steht. Denn Urheber bleibt man in Deutschland bis zum Tod immer (§§ 28 ff. UrhG) und es können nur Lizenzen / Nutzungsrechte vergeben werden (§§ 31 ff. UrhG).

Jedoch kein Wort jedoch dazu, ob die Fotos für Werbung genutzt werden oder nicht.

Was steht hierzu in den Nutzungsbedingungen bei Facebook

Folgt man dem angegebenen Link zu den Erklärungen und schaut sich die Bedingungen genauer an, findet man unter anderem Folgendes:

Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest. Zudem kannst du mithilfe deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen kontrollieren, wie diese ausgetauscht werden. Ferner:

  1. Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löscht, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.
  2. Wenn du IP-Inhalte löscht, so werden sie auf eine Weise entfernt, die dem Leeren des Recyclingbehälters auf einem Computer gleichkommt. Allerdings sollte dir bewusst sein, dass entfernte Inhalte für eine angemessene Zeitspanne in Sicherheitskopien fortbestehen (für andere jedoch nicht zugänglich sind).

Wie man dies verstehen kann

Schon der erste Satz („Dir gehören alle Inhalte …“) ist geschickt formuliert. Mit diesem Satz gibt Facebook nicht nur an, was gesetzlich festgelegt ist, sondern scheint sich auch von einer möglichen Haftung freizusprechen, wenn IP-Inhalte (IP = Intellectual Property) verwendet werden, die dem hochladenden Nutzer gar nicht gehören. Das heißt also: Facebook will im Falle einer Klage nicht zahlen müssen, wenn jemand urheberrechtlich geschütztes Material postet, ohne es zu dürfen. Sollte Facebook doch haften müssen könnte beim Nutzer Regress gefordert werden.

Der zweite Satz gibt an, dass man in seinen Privateinstellungen darauf einwirken kann, wer die eigenen Inhalte sehen und teilen können soll. So weit so gut.

Unter 1. wird nun die Erlaubnis angesprochen:

Du gibt’s uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).

Die Aufzählung zielt somit auf ein einfaches (=nicht-exklusives) Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Satz 2 Variante 1 UrhG ab, welches im Voraus erteilt wird. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Das Nutzungsrecht beinhaltet den Facebookbestimmungen nach auch die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (übertragbar) bzw. eine eingeschränkte Rechteeinräumung Dritter durch Facebook (unterlizenzierbar). Darüber hinaus sollen diese Rechte selbstverständlich weltweit gelten und der Nutzer darf kein Geld dafür verlangen.

Diese Nutzungsrechte sind pauschal gehalten und sehr weit gefasst. Der Nutzer selbst darf zwar auch weiterhin mit dem Bild nach Belieben verfahren – ebenso darf dies aber auch Facebook! Nicht uneingeschränkt – beispielsweise dürfen die verwendeten Bilder nicht verändert werden (§ 39 UrhG) – aber doch weitreichend genug.

Gibt es Einschränkungen durch Bestimmung der Nutzungsart?

Bei 1. wird zudem erneut auf die Privatsphären- und Anwendungseinstellungen eingegangen. Die Frage die sich dabei stellt: was genau ist mit „vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen“ gemeint?

Da es keine andere sinnvolle Erklärung gibt, muss es sich hierbei um die Vereinbarung von Nutzungsarten handeln. Also die Angabe, wofür und in welchem Rahmen (bspw. Werbung im Internet) Facebook die Fotos nutzen darf. Ein Blick in die Privatsphären- und Anwendungseinstellungen offenbart nun aber ein Problem: Einzig die Sicht- und Teilbarkeit der Daten, die man auf Facebook angibt, kann dort eingeschränkt werden. Dies gilt zudem nur gegenüber Freunden und nicht gegenüber Facebook. Daraus lässt sich nur schwer eine Nutzungsart zwischen dem Nutzer und Facebook entnehmen. Hier kann man so explizit also gar keine Nutzungsarten angeben oder vereinbaren.

Zur Erinnerung: die Einstellungen für die Facebook-Werbeanzeigen sind in den Kontoeinstellungen und nicht in den Privatsphären- und Anwendungseinstellungen zu finden. Ein Hinweis auf die Kontoeinstellungen ist in den Bestimmungen jedoch nicht zu finden.

Man könnte daher überlegen, dass Facebook sich damit „auf die Stufe“ der Freunde stellt und bei entsprechender Einstellung nichts darüber hinaus nutzen darf. Das wäre allerdings eine sehr komplizierte „Über-Eck-Regelung“ die wohl kaum zumutbar erscheint.

Oder gibt es die Bestimmung der Nutzungsart nur noch nicht und es soll schon einmal im Vorfeld geregelt werden, falls eine solche Funktionen zur Bestimmung von Nutzungsarten in den Privatsphären- und Anwendungseinstellungen möglich wird?

Bis jetzt ist in den Bestimmungen also keine Nutzungsart geregelt und es muss auf die gesetzliche Vermutung des § 31 Absatz 5 UrhG zurückgegriffen werden:

Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.

Wendet man die Vermutungsregel an, ergibt sich bereits das nächstes Problem: welcher Vertragszweck liegt der Anmeldung zu einem Social-Network zugrunde? Doch wohl eigentlich nur Zugangsgewährung zu einer Plattform zum Austausch mit anderen Menschen – eben Social Life im Internet.

Wofür sollte sich Facebook aber weitreichende Nutzungsrechte sichern, wie Lizenzen übertragen oder Unterlizenzen vergeben zu können, wenn nicht für Werbung und Ähnliches? Es liegt nahe, dass bei der Anmeldung stillschweigend einräumt wird, die eigenen Bilder von Facebook auch zu Werbezwecken nutzen zu lassen. Denn immerhin betreibt Facebook mittlerweile eine große Werbemaschinerie mit hohen Einnahmen – und dies ist weitläufig bekannt, auch wenn manche dies nur gerne verdrängen. Firmen nutzen Facebook ja gerade wegen des Social-Marketings. Zudem gibt Facebook, wie oben bereits aufgeführt, zumindest die Möglichkeit der Bildnutzung für Werbung an, und man muss dies deaktivieren, wenn man es verhindern will. Für die Annahme eines weitgefassten Vertragszweckes würde auch sprechen, dass es früher in den Bestimmungen hieß (keine offizielle Übersetzung):

… für jede Art der Verwendung, eingeschlossen kommerzieller und werblicher, innerhalb des Facebook-Dienstes selbst oder in Verbindung damit oder als Werbung dafür.

Es ist wohl anzunehmen, dass Facebook noch immer Interesse daran hat, die Bilder für jede Art der Verwendung zu nutzen und dies nur zu verstecken versucht.

[UPDATE] Hinweis auf eine Nutzungsart ließe sich einzig noch aus Ziffer 16 der Nutzungsbestimmungen ziehen, die auf Besonderheiten in Deutschland hinweist. In dem Satz „Ziffer 2 gilt mit der Maßgabe, dass unsere Nutzung dieser Inhalte auf die Verwendung auf oder in Verbindung mit Facebook beschränkt ist“ kann man aber auch wieder viel hineinlesen. „In Verbindung mit Facebook“ ist im Prinzip alles was irgendwie mit Facebook zu tun hat. Allerdings zeigt sich hier erneut, dass Facebook ganz klar Werbeabsichten auch mit Nutzer-Bildern im Blick hat. [UPDATE]

Im letzten Satz verklausuliert Facebook dann noch ganz galant die Tatsache, dass bei geteilten IP-Inhalten auch die „Freunde und Bekannte“ die Bilder löschen müssen. Dass man selbst die Bilder löscht, reicht nicht aus und Facebook behält die Rechte. Na dann viel Spaß beim Nachforschen … der einfache Weg einer kompletten Löschung über die Suicide Machine wurde von Facebook ja bereits erfolgreich blockiert.

Es lässt sich festhalten: Facebook dürfte demnach Bilder für Werbung nutzen. Zugegeben, dies ist nur eine von mehreren möglichen Lesarten. Aufgrund älterer Versionen der Nutzungsbedingungen bei Facebook, der Werbeanzeigen-Einstellungen und den Besonderheiten in Deutschland ist jedoch davon auszugehen, dass Facebook einer Werbenutzung nicht abgeneigt ist. Argumentative Grundlage für eine solche Möglichkeit wäre zum jetzigen Zeitpunkt zumindest vorhanden. Ein Hinweis in den Nutzungsbestimmungen auf die Facebook-Werbeanzeigen in den Kontoeinstellungen wäre jedoch noch deutlicher.

Aber alles hinfällig wegen unwirksamer AGB-Klauseln?

Am Ende drängt sich aber noch eine alles entscheidende Frage auf: in wie weit sind diese Klauseln überhaupt zulässig? Schließlich werden dem Nutzer diese Lizenzübertragungen bei der Anmeldung zu dem Social-Network in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untergeschoben. Facebook tritt aufgrund der Bestimmungen nicht nur als Kommunikationsplattform auf, sondern versucht sich vielmehr Rechte anzueignen, wie es sonst nur Fotoagenturen tun. Da kommt man schnell auf den Gedanken, dass hier eventuell überraschende Klauseln (§ 305c BGB) vorliegen, die unwirksam wären. Ebenso kann man schon an dem hier geschriebenen Text sehen, wie schwer verständlich diese Klauseln sind und wie viele verschiedene Lesarten möglich sind. Das geht wohl an die Grenzen der notwendigen Bestimmtheit. Was bei einem Unternehmen aus Amerika natürlich nicht verwunderlich erscheint, wo es Gang und Gebe ist, Klauseln so unbestimmt und weitreichend wie möglich zu gestalten, um alle Wege geöffnet zu lassen. Das ist in Deutschland so nicht zulässig.

[UPDATE] Nach Klage des VZBV muss Facebook nun die Richtlinien ändern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Facebook kann in Berufung gehen. [UPDATE]

Fazit

Ob die Bedingungen nun mit deutschem Recht vereinbar sind, ist an dieser Stelle nicht endgültig zu beantworten. Eindeutig bleibt jedoch ein ungutes Bauchgefühl, wenn Facebook sehr geschickt versucht, durch technische Neuerungen hochqualitative Fotos von den Nutzern zu erlangen, um sich dann weitreichende Rechte daran zu sichern. Es erscheint äußerst fragwürdig, ob dies in Zukunft rechtlich haltbar ist. Eine Anfrage unsererseits bei Facebook zu der Problematik ist bisher leider unbeantwortet geblieben.

Zudem wurde neben den technischen Neuerungen noch immer keine Möglichkeit eröffnet, Fotos und Videos mit einer (Creative-Commons-)Lizenz zu versehen. Facebook sichert sich Rechte, gibt aber trotz Downloadmöglichkeit der Bilder keine Möglichkeit, dass man auch Dritten Nutzungsrechte geben kann.

Immerhin werden noch keine Bilder von Nutzern für Werbung genutzt.

Allerdings hat Twitpic die kommerzielle Verwertung bereits vorgemacht und im Zweifel gilt für Facebook was schon immer galt: man sollte sich gut überlegen, was man veröffentlicht.

(Bild: © Thomas Pajot – Fotolia.com)

56 Gedanken zu „Was passiert mit unseren Bildern bei Facebook?“

  1. Ich habe diese Seite besucht, weil mir jemand erzählt hat, dass ich durch das Hochladen von Bildern auf facebook die Rechte an diesen Bildern an facebook abtrete. Offenbar ist es nicht ganz so, wenn ich den Beitrag und die Kommentare durchlese. Derjenige, der mich darauf aufmerksam gemacht hatte, hatte eine Geschichte zu erzählen, für mich wäre es wichtig hier eine Meinung dazu zu hören:
    „Eine junge Frau entdeckte, dass mit einem Foto, auf dem sie zu sehen ist, das sie einmal auf facebook geladen hatte, ein Werbeplakat für eine Drogenberatung gestaltet worden war und mehrfach aushing. Auf ihren Protest hin sagten die, die das Plakat gestaltet hatten, sie hätten das Foto rechtmässig von facebook gekauft, und facebook argumentierte, dass sie mit dem Hochladen auch das Recht der Verwertung auf facebook übertragen habe und es nicht mehr selbst besäße. Sie soll mit allen Mitteln gegen dies Plakat vorgegangen sein, aber hätte nicht erreichen können, dass es nicht mehr Verwendung findet, weil tatsächlich durch das Hochladen des Fotos das Recht zur Verwendung in der Werbung auf facebook übertragen hatte, und facebook tatsächlich damit machen durfte, was gfenehm war“.
    Soweit die Geschichte. Ist sie wahr, ist das wahr, was darin behauptet wird, dass facebook alle Fotos, die dorthin hochgeladen wurden, für Werbezwecke verkaufen darf?
    Das hat ja auch Auswirkungen auf meine Reputation, deshalb möchte ich nicht auf einem Plakat zu sehen sein, das mich in einen Zusammenhang mit Irgentetwas bringt, was auf einen zukünftigen Arbeitgeber (und die lassen auf facebook nachsehen) einen falschen Eindruck macht und mir die Einstellung „vermasselt“.
    Vielleicht ist das ja auch nur eine Geschichte, die mir da erzählt wurde, oder könnte ie wahr sein?
     
    Vielen Dank für die Mühe
     
    FF
     

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  2. Wäre die Geschichte wahr, wäre es hochinteressant, da nähere Informationen zu bekommen.
    Bisher wurde uns jedoch noch kein konkreter Fall vorgelegt, dass Bilder tatsächlich von Facebook verkauft wurden. Daher würde ich skeptisch bleiben, bis mir das jemand anhand von Briefwechsel, Anwaltschreiben etc. darlegen kann, was da wirklich passiert ist. In der Geschichte stimmt z.B. jedenfalls nicht, dass man Verwertungsrechte an Facebook abgibt und die Bilder selbst nicht mehr verwerten dürfte – wie Sie selbst bereits angedeutet haben.

    Prinzipiell wäre ein solcher Verkauf jedoch nicht zu 100% ausgeschlossen. Facebook lässt sich ausschweifende Nutzungsrechte nicht umsonst einräumen. Selbstverständlich muss Facebook „auf“ Facebook mit den Bildern viel machen (dürfen) und braucht dazu entsprechende Rechte; aber was genau alles darunter fällt und ob das auch über Facebook hinaus geht, ist noch im Dunkeln. Zumindest solange, bis Facebook wieder mal die Grenzen austestet, sich jemand angestoßen fühlt und dann im Streit entschieden werden muss, ob das alles so rechtens war.

    Was Facebook bspw. gemacht hat bzw. macht sind die „Sponsored Stories“: https://www.rechtambild.de/2012/04/kanada-facebook-wegen-bildnutzung-angeklagt/
    Auch eine Form der Werbung, allerdings nicht außerhalb von Facebook.

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  3. Toller Artikel,,,
    Hab troitzdem mal eine frage: habe gerade ein paar urlaubsbilder in einem fotoalbum veröffentlicht was mit ner privatsphäreneinstellung behaftet war…
    nun hat jemand eines dieser bilder herauskopiert und bei sich auf der pinnwand veröffentlicht ( ohne hinweis von wem dieses bild gemacht wurde)— hat er damit gegen mein recht am eigenen bild bvzw. gegen mein urheberrecht verstoßen oder net?? und was kann ich dagegen tun wenn ich eine veröffentlichung dieser bilder durch dritte nicht zustimme???

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  4. Hallo Yvi,wenn Sie nicht wollen, dass ein Bild (unerlaubterweise) veröffentlicht bleibt, können Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen. Zusätzlich kann man Schadensersatz verlangen. Am besten wird sein, Sie gehen in dem Fall zu einem Anwalt, der Sie dann für ihren speziellen Fall beraten und sagen kann, was Sie genau tun sollten.

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  5. Viele interessante Informationen aber keine wo ich meinen Aktuellen Ärger mit abdecken kann.Ich habe bei Facebook eine geschlossene Gruppe von und über Köln wo ich und andere regelmäßig Fotos von Köln posten.Im Juni 2013 habe ich ein schönes Kölner Dom Foto ebenfalls bei Facebook öffentlich gesehen von einer Privatperson was weder Copyright noch Lizenzrechts-angaben hatte.Dieses Foto habe ich kopiert/geteilt und in meiner Chronik gesetzt.Vor ein paar Tagen wurde ich dann von dem angeblichen Fotograf angeschrieben (ist nicht die Person der Veröffentlichung bei FB )und zu einem schnellen persönlichen Treffen aufgefordert wegen Urheberrechtsverletzung .Da ich aber zum einen nicht aus zeitlichen Gründen konnte ,hat er mich um ein Telefonat gebeten was ich auch am Folgetag machte da er mir seine Handynummer gab.Beim Telefonat was ich mit unterdrückter Nummer führte war er so aufgebracht als hätte ich sein Auto gestohlen oder Frau entführt.Nach langem Gespräch wo ich ihm auch erklärte das dieses Bild nicht von seiner Homepage entwendet wurde ( dort ist ein Text unter seinem Bild Copyright )sondern aus FB kopiert wurde bot er mir zwei Angebote zur Regulierung der Verletzung an wo ich 3 Tage Zeit habe eine Zusage zu machen.1. Unterlassungsklage unterzeichnen und eine Summe X an ihm zu zahlen. 2. Unterlassungsklage unterzeichnen und ein Bild von Ihm in der Preisklasse von 1.200 Euro mit LED´s  zu kaufen.In wie weit ist das zulässig wenn ich zum einen das Bild aus FB habe was zwischenzeitlich von mir gelöscht wurde nach dem Anschreiben des Fotografen ? Ist sein Angebot eine Teil Erpressung da er mir ja schon Angst unterbreitet hat telefonisch?Er hat auch zum anderen keine Adresse sowie Telefonnummer von mir.Mein Account bei FB habe ich sicherheitshalber auch erst mal still gelegt .Was und wie sollte ich weiter vorgehen?           

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  6. Toller Artikel! Aber ich hätte da eine Frage zu einer konkreten Situation:
    Ich bin Künstlerin und habe einige Bilder von mir auf FB veröffentlicht. Nun habe ich entdeckt, dass eines dieser Bilder von einer niederländischen Gewerbetribenden auf ihrer FB-Seite und einem anderen Webauftritt verwendet. Sie hat es nicht geteilt, sondern heruntergeladen, bearbeitet (ihre Homepage-URL und irgendeinen Spruch draufgeschrieben) und bei FB und der anderen Seite wieder hochgeladen. Das kann doch nicht mit den AGB’s von FB abgedeckt sein?? Was mich am meisten ärgert,ist die Bearbeitung.
    Kann ich die Frau abmahnen bzw. Schadensersatz fordern oder ist das aussichtslos da die Dame im Ausland sitzt und/oder behauptet, von FB Rechte an dem Bild bekommen zu haben?

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