Der Grundgedanke der Verbreiterhaftung lautet kurz und knapp: Niemand solle sich der (äußerungsrechtlichen) Haftung entziehen können, indem er für eine Aussage nicht eigene, sondern fremde Worte oder Bilder wählt.
Das OLG Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung i.S.d. § 97a UrhG klar formuliert und damit die Rechte der Urheber gestärkt.
Tenor Die als sofortige Beschwerde zu wertende Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.05.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Der Beschwerdewert entspricht dem Kosteninteresse der Antragsgegnerin. Gründe I. Das als „Berufung“ eingelegte Rechtsmittel der Antragsgegnerin ist als sofortige Beschwerde zu verstehen. Es … Weiterlesen …
Das Gemälde eines Künstlers wurde ohne Urhebernennung in einem Produktkatalog gezeigt. Richtig so, befanden die Richter. Schließlich handele sich um ein unwesentliches Beiwerk.
Leitsätze der Redaktion: Für die Frage nach dem „eigentlichen Gegenstand“ im Sinne des § 57 UrhG kommt es auf den Gesamtzusammenhang an. Dies kann auch ein Katalog oder eine Internetseite sein. Ob ein „unwesentliches Beiwerk“ vorliegt, bestimmt sich nach dem objektiven Maßstab des angesprochenen Betrachters. Dabei kommt dem inhaltlichen Zusammenhang, in den eine Abbildung gestellt wird, … Weiterlesen …
Peer Steinbrücks Mittelfinger hat im vergangenen Wahlkampf einige Bekanntheit erreicht. Der Fotograf des „Stinkefinger-Bildes“ fordert nun eine urheberrechtskonforme Nutzung des Bildes. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen z. B. in Form eines Bildzitates möglich.
Der Grundgedanke der Verbreiterhaftung lautet kurz und knapp: Niemand solle sich der (äußerungsrechtlichen) Haftung entziehen können, indem er für eine Aussage nicht eigene, sondern fremde Worte oder Bilder wählt.
Leitsatz des Gerichts: Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung nach § 22 KUG widerrufen werden kann. OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN Im Namen des Volkes Urteil Aktenzeichen: 16 U 172/10 Verkündet am: 24.Februar 2011 Tenor: Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 03.09.2010 (2-03 … Weiterlesen …