Musik darf nicht bloß zum Download angeboten werden
Drei große Musikfirmen gegen einen Betreiber einer Webseite vor dem LG Hamburg: Thema war die Vorgehensweise des Betreibers, MP3s illegal zum Download anzubieten.
Drei große Musikfirmen gegen einen Betreiber einer Webseite vor dem LG Hamburg: Thema war die Vorgehensweise des Betreibers, MP3s illegal zum Download anzubieten.
Der Gedanke, dass jemand, der kino.to besucht hat, mit einer Strafverfolgung rechnen muss, war bisher erst einmal theoretischer Natur. Jetzt hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden allerdings im Zuge der Ermittlungen im Fall kino.to auf den beschlagnahmten Rechnern der Betreiber der Website Daten von Nutzern des Online-Portals gefunden. Wie man mancherorts nachlesen kann soll daher nicht nur … Weiterlesen …
Google Plus (Google+) ist neu, aufgeräumt und als Facebook / Twitter – Konkurrent per Definition bereits für viele Nutzer ein lohnenswerter Service. Über die Datenschutzbestimmungen wird bereits an anderen Stellen diskutiert (Social Media Recht Blog, Spreerecht), daher wollen wir uns an dieser Stelle „nur“ den urheber- und lizenzrechtlichen Schwierigkeiten des neuen Social Networks widmen. Als … Weiterlesen …