Bildberichterstattung: Keine Urlaubsbilder aus dem „Prozessurlaub“
Das Landgericht Köln untersagt die Bildberichterstattung über einen Moderator im Kanada-Urlaub. Diese stelle einen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar
Das Landgericht Köln untersagt die Bildberichterstattung über einen Moderator im Kanada-Urlaub. Diese stelle einen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar
Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, die in Anlage K1 wiedergegebenen Fotos des Klägers zu verbreiten, wenn dies geschieht wie im Rahmen des in der Zeitung „BILD am Sonntag“ vom … Weiterlesen …
Streitigkeiten im Bereich des Fotorechts finden häufig auf Basis zivilrechtlicher Normen statt. Dieser Beitrag stellt die nicht zu vernachlässigenden strafrechtlichen Aspekte dar.