Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit einer Entscheidung über den Schutz von Nachrichten im Ticker-Stil die Arbeit von Agentur-Journalisten unter einen stärkeren Schutz gestellt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit einer Entscheidung über den Schutz von Nachrichten im Ticker-Stil die Arbeit von Agentur-Journalisten unter einen stärkeren Schutz gestellt.
Von einem Leser wurden wir auf den Artikel „Makake schießt affengeile Bilder“ aufmerksam gemacht. Darin wird auf amüsante Art und Weise beschrieben, wie ein Fotograf im Moment der Unachtsamkeit sein Equipment an einen Affen verliert. Der Affe spielt mit der Kamera und schießt dabei hunderte Fotos. Doch nicht nur der Makake, auch eine Orang-Utan-Dame aus dem Wiender Zoo nimmt gerne mal die Kamera in die Hand und drückt den Auslöser. Sie besitzt sogar eine eigene Facebookseite. Muss man diese Affen nun fragen, wenn man die Bilder verwerten möchte?