Leitsätze der Redaktion:
- Mit dem Einstellen seines Bildnisses bei einer Internetseite willigt der Nutzer konkludent in die Verwendung des Fotos durch Personensuchmaschinen ein, falls er keine technischen Vorkehrungen dagegen trifft.
- Die Verpflichtung des Betreibers der Suchmaschine bestimmte Bilder von einer bestimmten Internetseite/Plattform nicht mehr in seine Datenbank aufzunehmen, gilt nicht automatisch auch für inhaltsgleiche Bilder anderer Plattformen.