14.000 € für die Nichtnennung des Urhebers
Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht.
Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht.
Sie sind überall und gehören mittlerweile wohl zum alltäglichen Landschaftsbild dazu. Wenn man durch die Stadt läuft begegnet man ihnen und wenn man mit der Bahn fährt sieht man sie wohl fast am meisten: Graffiti
Wer ein fremdes Foto verwendet, der muss den Fotografen nennen. Dies muss in einer Form geschehen, dass das Bild dem Fotografen eindeutig zugeordnet werden kann.