Dass man mit fremden Marken nicht einfach Werbung machen darf, ist wohl bekannt. Was aber kann der Inhaber eines Hotels machen, wenn sein (markenrechtlich geschütztes) Emblem auf einem in einem Buch veröffentlichten Foto mit einem nackten Mann zu sehen ist? Das KG Berlin (09.11.2010, Az. 5 U 69/09) urteilte: nichts – das ist hinzunehmen!
Alaaf und Helau – Fotorecht für die Karnevalszeit
Die fünfte Jahreszeit geht in die Vollen und wir wollen die Gelegenheit nutzen um die immer wieder aktuelle Problematik zur Fotografie im Karneval erläutern.