KG Berlin: Foto eines nackten Mannes und einer Marke ist Kunst

Dass man mit fremden Marken nicht einfach Werbung machen darf, ist wohl bekannt. Was aber kann der Inhaber eines  Hotels machen, wenn sein (markenrechtlich geschütztes) Emblem auf einem in einem Buch veröffentlichten Foto mit einem nackten Mann zu sehen ist? Das KG Berlin (09.11.2010, Az. 5 U 69/09) urteilte: nichts – das ist hinzunehmen!

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Tag des geistigen Eigentums – Quo Vadis, Urheberrecht?

Heute, am 26.04.2011, ist der (Welt)Tag des geistigen Eigentums. Er wurde im Jahr 2000 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erstmals ausgerufen und erinnert an den 26. April 1970, an dem die Gründungskonvention der WIPO in Kraft trat. Ebenso soll er darauf aufmerksam machen, wie wertvoll Kreativität und geistiges Eigentum im täglichen Leben sind … Weiterlesen …

Zur Verletzung von Markenrechten durch die Verwendung von Fotografien

Neben den allgegenwärtigen Möglichkeiten der Verletzung von Persönlichkeits- oder Verwertungsrechten kann es, häufig unbewusst, durch die Abbildung von Markenzeichen auch zu einer Markenrechtsverletzung kommen. Wie schnell dies geschehen kann, kann man sich bewusst machen, indem man sich verdeutlicht, dass es nicht nur die typischen Markenzeichen wie Logos oder Firmennamen sind, die markenrechtlich geschützt sein können. … Weiterlesen …

KG Berlin: Kunstfreiheit rechtfertigt Veröffentlichung eines Fotos mit einer Marke und einem nackten Mann

Leitsätze der Redaktion: Ein Foto mit einem nackten Mann und einer auf einem Bademantel oder Handtuch abgebildeten, geschützten Marke, kann von der Kunstfreiheit gedeckt sein, wenn es eine freie schöpferische Gestaltung des Fotografen darstellt, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Hinweise geben … Weiterlesen …