LG Hamburg – Keine Einwilligung in Bildveröffentlichung bei typverändernder Nachkolorierung

Das LG Hamburg hat in seinem Urteil vom 27.05.2011, Az. 324 O 648/10 entschieden, dass die Veröffentlichung eines Bildnisses ohne Einwilligung erfolgt, wenn das Foto nachträglich in einer Weise bearbeitet wird, die den Aussagegehalt des Bildes unzutreffend verändert. Was war die Ausgangssituation? Geklagt hatte die Ehefrau eines Prominenten, weil diese in einer Zeitschrift des beklagten … Weiterlesen …

Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

OLG Hamburg: Persönlichkeitsverletzung durch satirische Fotomantage, 7 U 73/01 Leitsätze der Redaktion: Wird das Foto eines Kopfes durch technische Manipulationen (hier: Fotomontage) verändert, so wird dem Betrachter mithin eine unzutreffende Bildaussage präsentiert. Eine Verbreitung eines solch manipulierten Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten verletzt dessen Persönlichkeitsrecht. Verwendung von fotografischen Abbildungen in satirischen Kontexten wirkt sich derart … Weiterlesen …

BVerfG: Verwendung von Bilddarstellungen im Rahmen einer Fotomontage

Leitsatz der Redaktion:

Die abgebildete Person hat ein Recht darauf, dass sein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt wird, wenn dies für Dritte nicht erkennbar ist und ohne Einwilligung des abgebildeten zugänglich gemacht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Manipulation in guter oder verletzender Absicht geschehen ist oder ob Betrachter die Veränderung als vorteilhaft oder nachteilig für den Dargestellten bewerten.

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