AG Husum: Für die Vergütung von Ebay-Fotos gibt es keinen Markt
Die Berechnung der Schadenshöhe bei nicht-gewerblicher Bildnutzung bei Ebay erfolgt nicht nach den MFM Empfehlungen. Dies entschied das AG Husum.
Die Berechnung der Schadenshöhe bei nicht-gewerblicher Bildnutzung bei Ebay erfolgt nicht nach den MFM Empfehlungen. Dies entschied das AG Husum.
Auch Produktbilder sind geschützt. Selbstverständlich muss daher vor deren Verwendung eine Einwilligung eingeholt werden. Gerade bei Verkaufsplattformen wie eBay wird dies jedoch häufig missachtet.
Leitsätze der Redaktion: Für eine Abmahnung darf ein Anwalt bei geschehener Verwertungsrechtsverletzung eingeschaltet werden. Der Gegenstandswert in Höhe von 7.500 € bei 4 Bildern ist gerechtfertigt. Ein Aufschlag wegen Nichtnennung des Urhebers muss geboten sein. Dafür bedarf es in diesem Fall, dass die Nennung für den Urheber als eine auf dem Gebiet der Produktfotografie tätige … Weiterlesen …
Häufig ist die Rede von Schadensersatzansprüchen, die dem Fotografen bei unzulässiger Nutzung seiner Fotos zustehen. Das Wort Schadensersatz lässt dabei in vieler Leute Augen Dollarzeichen erscheinen. Was genau sich jedoch im Urheberrecht hinter einem Schadensersatzanspruch verbirgt und wie eine Berechnung dessen aussehen kann, soll im Folgenden erläutert werden. Schadensersatz kann auf drei Arten berechnet werden … Weiterlesen …