Kennzeichnende Merkmale können Person erkennbar machen
Gesichtszüge und Äußeres sind nicht allein entscheidend: Auch kennzeichnende Einzelheiten können prominente Person erkennbar machen.
Gesichtszüge und Äußeres sind nicht allein entscheidend: Auch kennzeichnende Einzelheiten können prominente Person erkennbar machen.
Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,– €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an einen der Geschäftsführer, zu unterlassen, mit der Person des Klägers zu werben und/oder werben zu lassen, wenn dies geschieht wie … Weiterlesen …
In der Regel erreicht man mit einer Abmahnung zumindest, dass das abgemahnte Verhalten eingestellt wird. Nicht jedoch beim Klatschblatt „Closer“. Das Gegenteil ist der Fall.
In zwei Urteilen hat das OLG Karlsruhe über die Gegendarstellungsbegehren des bekannten TV-Moderators und Journalisten Günther Jauch entschieden (Az.: 14 U 185/10, 14 U 186/10). Die Zeitschrift „neue Woche“ hatte im Oktober 2010 über Jauch berichtet und dabei eine Fotomontage verwendet, auf der er und seine Frau vor grünem Blätterhintergrund zu sehen waren. Weiter wurde … Weiterlesen …
Leitsätze des Gerichts: Beschränkt sich der eine Bildveröffentlichung begleitende Text in einer Presseveröffentlichung darauf, einen beliebigen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person zu schaffen, lässt die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennen. In diesem Fall muss das Veröffentlichungsinteresse der Presse hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, etwa des Schutzes am eigenen Bildnis, zurücktreten, … Weiterlesen …