Der BGH zum Bildnis der Zeitgeschichte
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Bildberichtserstattung und der Frage, wann die Pressefreiheit dem Persönlichkeitsrecht vorgehen kann.
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Bildberichtserstattung und der Frage, wann die Pressefreiheit dem Persönlichkeitsrecht vorgehen kann.
Auch für den AStA der Uni Frankfurt gelten keine Sonderregeln bezüglich der Berichterstattung. Die Anprangerung eines einzelnen Studenten ist unzulässig.
Eine 16-Jährige stürzte aus dem Fenster ihres Elternhauses – und die Presse riecht Lunte: Ein Eingriff in das Bildnis- und allgemeine Persönlichkeitsrecht.