AG München: Kunst ist Geschmackssache

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 19.04.2011 (Az.: 224 C 33358/10) festgestellt, dass Kunst Geschmackssache sei. Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassung vertraut machen. Der Gestaltungsfreiheit des Künstlers entspricht das Risiko des Bestellers, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt. Der Werkvertrag wurde somit erfüllt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Kein Zutritt für Fotojournalisten

So entschied zumindest das VG Köln mit Urteil vom 5. Mai 2011 (Az.: 6 K 947/10) bzgl. der Premierenveranstaltung der Oper „Samson und Dalila“. Ein vom Axel Springer Verlag (Bild-Zeitung, Die Welt, etc.) beauftragter Fotojournalist sollte bei der Veranstaltung vom 9. März 2009 in der Kölner Oper Fotoaufnahmen machen. Die Aufnahmen wurden jedoch nicht zugelassen.

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