Der Bundesgerichtshof hatte bereits vor einiger Zeit zu entscheiden, ob eine Unterlassungserklärung im Bereich der Bildberichterstattung nicht nur für die konkrete Verletzungshandlung, sondern auch präventiv für ähnliche und „kerngleiche“ Berichterstattungen (Urteil v. 23.06.2009, Az.: VI ZR 232/08) abzugeben ist.
Rechtsbehelfe in der Medienberichterstattung: Der Berichtigungs-anspruch / Richtigstellungsanspruch
Mit dem Instrumentarium der „Berichtigung“ kann der durch eine unwahre Medienberichterstattung Betroffene effektiv bewirken, dass ganze Berichte, Teile hiervon oder auch ein Bildnis in demselben Veröffentlichungsmedium widerrufen oder richtig gestellt werden. Im Unterschied zur Gegendarstellung, hat der für die Veröffentlichung Verantwortliche hier selbst die erforderliche Klarstellung abzugeben. Wann ist eine Berichtigung sinnvoll? Eine Berichtigung bietet … Weiterlesen …