Dashcam-Aufzeichnung: Nicht erlaubt – aber verwertbar
BGH klärt umstrittene Rechtsfrage zum Thema „Dashcam“ – Aufzeichnungen sind zu Beweiszwecken zulässig. Allerdings mit einigen Einschränkungen.
BGH klärt umstrittene Rechtsfrage zum Thema „Dashcam“ – Aufzeichnungen sind zu Beweiszwecken zulässig. Allerdings mit einigen Einschränkungen.
VG Göttingen: „Knöllchen-Horst“ darf als unbeteiligter Dritter fremde Verkehrsverstöße nicht mehr mit seinen Dashcams im Auto filmen.
Aufzeichnungen einer Dashcam können im Einzelfall als Beweis zugelassen werden. Ein pauschales Beweisverwertungsverbot gilt nicht.