Foto eines Prominenten darf nicht veröffentlicht werden – das des Fotografen aber schon

Das LG Köln (09.11.2011, Az. 28 O 225/11) hatte sich mit einer interessanten Fallkonstellation zu befassen. Auf der einen Seite ein bekannter Moderator/Journalist/Unternehmer, der sich gegen Fotos wehrt, die ihn in einer JVA zeigen. Dem Urteil ist bereits eine einstweilige Verfügung vorweggegangen (Az. 28 O 318/10).
Auf der anderen Seite – und vielleicht wesentlich interessanter – gab es hierzu jedoch noch eine Widerklage des beklagten Fotografen. Denn dieser wurde von dem Moderator dabei abgelichtet, wie er in der Nähe der Wohnung des Moderators auf diesen wartet, um Bilder von ihm oder Material für eine Berichterstattung über ihn zu erlangen.

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LG Köln: zum Persönlichkeitsrecht eines Prominenten und eines berichtenden Fotografen

Leitsätze der Redaktion: Der Umstand, dass sich die prominente Person in einer JVA aufhält, ändert nichts daran, dass ihm dennoch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht zusteht, das sich vorliegend in dem Recht auf Schutz der Privatsphäre manifestiert. Die Störereigenschaft wird bejaht, wenn Bilder in Kenntnis einer beabsichtigten Veröffentlichung der Bilder verkauft werden und ein Weiterverkauf nicht ausgeschlossen … Weiterlesen …

BGH: bei Aufnahmen aus dem Gerichtssaal sind §§ 22, 23 KUG maßgebend

Leitsätze der Redaktion: Bei einem Strafverfahren eines der bedeutendsten Terroristenverfahren in den letzten Jahren hat die erforderliche Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz des Klägers und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK hat das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und an der Achtung seines Privatlebens hinter … Weiterlesen …