Seit dem 1. März 2012 stehen alle Bilder, die das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR) im Rahmen der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit nutzt, unter einer Creative-Commons-Lizenz.
Creative Commons-Lizenzen (CCL) sind vorgefertigte Lizenzverträge, die nach Gutdünken des Urhebers bei der Verbreitung kreativer Inhalte zur Anwendung kommen. Er entscheidet für jedes einzelne Werk oder mehrere gleichzeitig, welche Rechte er dem User zubilligen möchte und welche nicht. Anders als klassische Lizenzverträge werden CCL nicht für jeden Einzelfall neu aufgesetzt, sondern liegen in (derzeit) sechs Anwendungsvarianten bereits vor. Folgende Lizenzen sind derzeit aktuell:
Namensnennung (by)
Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (by-sa)
Namensnennung, keine Bearbeitung (by-nd)
Namensnennung, nicht kommerziell (by-nc)
Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (by-nc-sa)
Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung (by-nc-nd).
Der DLR hat sich für die umfangreichste Lizenz, nämlich „cc-by 3.0“ entschieden. Damit ist eine freie Verwendung möglich, mit der einzigen Bedingung der Namensnennung des Urhebers.
Ausgenommen von der Umstellung sind jedoch solche Werke des DLR, die in Zusammenarbeit mit Partnern erstellt wurden, das DLR-Logo und wissenschaftliche Publikationen.
Ende 2011 hatte sich auf die Beschwerde mehrerer User hin bereits die Israel Defense Force zu einer solchen Umstellung auf die Creative-Common-Lizenzen entschieden.
- Pressemitteilung des DLR vom 1.3.2012
Bild: DLR (CC-BY 3.0)