Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat

Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg wird vorgeworfen, fremde Texte für seine Doktorarbeit „plagiiert“ zu haben (siehe Artikel auf FAZ.net). Dies wollen wir zum Anlass nehmen, kurz zu erläutern, was ein Plagiat ist und was nicht mehr als Plagiat gilt.

Das Urheberrecht wird von den Gerichten als Recht geistigen Eigentums gesehen (zuletzt wieder EuGH 2. Kammer, Urteil v. 27.01.2011, C-168/09). Der Plagiatsvorwurf ist gegeben, wenn ein Werk unbefugt in Kenntnis des fremden Urheberrechts übernommen wird, um es als sein eigenes zu verwenden (BGH 1. Zivilsenat, „Plagiatsvorwurf“, Urteil v. 12.01.1960, I ZR 30/58); also geistiger Diebstahl im juristischen Sinne.

Plagiate können eine Kopie oder aber ein Zitat ohne Quellenangabe, §§ 51, 63 UrhG, sein. Wichtig ist, dass eine fremde Urheberschaft als eigene angemaßt wird. So ist dem gegenüber kein Plagiat gegeben, wenn eine Kopie oder gar ein neues Werk jemand anderem, meist einer vermeintlich bekannten Person, untergeschoben wird. Dies wird als Fälschung bezeichnet und ist vor allem im Kunstgewerbe verbreitet, um Profite beim Verkauf einzufahren.

So ist wohl auch mehr oder minder eindeutig, dass man sich nicht selbst plagiieren kann. Denn dann maßt man sich ja keine fremde Urheberschaft an, sondern ist und bleibt selbst Urheber. Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft § 13 UrhG oder Verwertungsrechte der §§ 15 ff. UrhG sind dann nicht betroffen. Der Urheber hat ein Recht auf Selbstwiederholung. Wohl aber sind Probleme gegeben, wenn der Urheber jemand anderem (z.B. einem Verlag) Nutzungsrechte eingeräumt hat (näher hierzu vgl. Marcel Bisges, UFITA 2008, 643-699).

Viele glauben auch, dass fremde Texte ohne Kennzeichnung übernommen werden dürfen, wenn diese „paraphrasiert“ oder mit einigen kleinen „Wortzusätzen“ versehen werden. Dies ist vergleichbar mit dem Irrglauben, man könne Bilder einfach vergrößern oder verkleinern. Denn dann wäre es ja nicht mehr wie das Original. Dem ist jedoch nicht so. Man könnte zwar generell die freie Benutzung gemäß § 24 UrhG diskutieren. Jedoch muss hierfür das Originalwerk gegenüber dem neuen Werk „verblassen“ (vgl. BGH 1. Zivilsenat, „Perlentaucher“, Urteil v. 01.12.2010, I ZR 12/08). Dies ist im Regelfall bei solchen Änderungen nicht gegeben, im Gegenteil wird dies eher ein Zeichen einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung sein, die nur verschleiert werden sollte (so auch Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Auflage, Rn 284).

Auch versuchen sich manche Autoren auf die sogenannte unbewusste Entlehnung zu berufen. Diese ist gegeben, wenn das neue Werk zwar von alten Werken inspiriert und augenscheinlich mehr oder minder Teile übernommen wurden, der „neue“ Urheber sich jedoch (unbewusst) nicht mehr an das Original erinnert. Dies gelingt bei Texten selten, bei Musikstücken wohl öfter, wenn es auch insgesamt sehr schwer zu beweisen ist. Diese unbewusste Übernahme ist jedoch weniger ein Schutz vor Ansprüchen des Original-Urhebers, als eher eine Art sein Gesicht zu wahren. Denn gleichwohl bedeutet auch die bloß unbewusste Verletzung von Urheberrechten einen Eingriff in fremde Rechte und begründet damit einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung (LG München I 21. Zivilkammer, Urteil v. 03.12.2008, 21 O 23120/00; OLG München 6. Zivilsenat, „Tannöd II“, Urteil v. 12.11.2009, 6 U 3595/08).

Um auf den Plagiatsvorwurf an Herrn zu Guttenberg zurückzukommen ist dieser zumindest nach dem genannten Artikel der FAZ (s.o.) wohl eindeutig zuzugeben. Die kopierte Textpassage stimmt Wort für Wort überein, sich da herauszureden könnte schwer werden. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass eine Fußnote nicht korrekt gesetzt wurde, wie als mögliche Fehlerquelle angegeben wird. Dies mag nun die nähere Untersuchung ergeben. Arbeiten an der Universität, die zumindest teilweise plagiiert sind, werden normalerweise als ungenügend bewertet. Da mir die genauen Bewertungskriterien hierfür natürlich nicht vorliegen wäre daher das Ergebnis der Untersuchung zumindest dahingehend interessant, ob, und wenn ja, welche Auswirkungen dies nun für Herrn zu Guttenberg hat.

62 Gedanken zu „Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat“

  1. Wenn jemand sich fremdes Eigentum aneignet oder jenes als sein eigen ausgibt, nennt man denjenigen nach allgemein anerkannten Sprachreglungen Dieb. Aus diesem Grund ist es rechtens, einen Herrn zu Guttenberg als Dieb zu bezeichnen, denn genau die Bedingung hat er in vollem Umfang erfüllt. Das eine solche Bezeichnung nicht ehrenrührig ist und demzufolge weder der betroffene Person noch dessen Unterstützungumfeld gefällt ist verständlich – ändert aber nicht das geringste an den Tatsachen.

    Auch das schwachsinnige Geschwafel dieses Betrügers zu Guttenberg, er habe nicht mit Vorsatz gehandelt, trägt nichts zu seiner Entschuldigung bei. Man stelle sich nur vor, dieser Blödsinn wird in die Rechtsprechung übernommen – dann kann jeder Ladendieb behaupten, die gestohlene Ware sei ohne seinen Vorsatz so von ganz allein während seines Ganges an den Regalen in seine Tasche gesprungen – und schon müsste man den Ladendieb mangels Beweisen ohne Strafe laufen lassen.

    An diesem Punkt wird die Tragweite der Manipulation des zu Guttenberges ersichtlich. Der normale Bürger wird für Diebstahl sanktioniert, der adlige Kriegsminister – eh, T`zuldigung, VerEidigungsminister – darf weiter fette Ministerbezüge einstecken. Es sind eben nicht nur die zwei Buchstaben, um die der CSU-Bonze betrogen hat. Er hat das Vertrauen in seine eigene Leistungsmöglichkeiten missbraucht und vorgetäuscht, mehr zu können als er in der Lage ist.

    All diejenigen, die immer noch nicht von der Schäbigkeit des zu Guttenbergs überzeugt sind, mögen doch noch mal nachdenken. Der Meister bekommt mehr als der Geselle. Der Geselle mehr als der Lehrling. Der mit dem Doktortitel mehr als der ohne diesen Titel. Und dann kommt einer mit viel Gel im Haar daher und behauptet, er sei klüger als viele andere und deshalb berechtigt, ein höheres Gehalt einzustecken. Das lasst ihr selbstverständlich jedem an Eurem Stammtisch durchgehen – klar doch. Prima, so etwas schaffen nur ganz brave Teutsche.

    Selbstverständlich darf auch ein e.nöthen einen Betrüger als einen guten Politiker verteidigen und vollkommen realitätsfern einen Menschen mit einem Titel ansprechen, den dieser nicht nur nicht verdient hat, sondern von dessen Verleihung dieser selber nicht überzeugt ist und um Rücknahme bittet. Die Meinungsfreiheit ist ein zu hohes Gut, als das ich an diese abartige Bemerkungen noch einen sarkastische Kommentar anfüge. Gleiches gilt für einen Kreuzritter, der nicht in der Lage ist, die Veröffentlichungen der Linken, Grünen und Roten zu lesen und zu bewerten, der Hilfe braucht, um Verfehlungen des bunten Spektrums aufzudecken. Das der Kreuzritter Spott nicht als solchen erkennen kann, mag man ihm durchgehen lassen.

    Aber es ist so unendlich traurig, dass die Opfer in ihrer Unbekümmertheit den Schwindler auch noch verteidigen. Schön dagegen ist, dass diese widersprüchlich geführte Diskussion zum Denken, Forschen und Überprüfen anregt. In diesem Sinne – ganz ohne Hintergedanken – recht herzlichen Dank an e.nöthen und Kreuzritter. Der eigentlichen Sache zur Rechtssicherheit helft ihr in diesem Sinne durchaus weiter.

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  2. Wer sich schon einmal die Mühe gemacht hat Herrn DOKTOR zu Guttenberg’s Internet Präsenz zu besuchen, http://www.zuguttenberg.de/ wird auf folgende Aussagen stossen:

    Zitate Herr Dr. zu Guttenberg:
    „Verantwortung bedeutet vor allem Verpflichtung, Vertrauen und Gewissen“
    „Richtschnur meines Handelns war und ist Prinzipientreue und Grundsatzfestigkeit“
    „Politik braucht klare Werte“

    Aus dem Munde eines Plagiateurs bekommen diese Sätze eine neue Bedeutung.

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  3. @Anonymous,
    ich darf Dich korrigieren, nicht ‚VerEidigungsminister‘, sondern ‚SelbstVerteidigungsMinister‘ ;-)

    Der Fall Käsmann:
    Sie hat nach Ihrem VerkehrsVergehen (Alkohol am Steuer) Ihr Amt zurückgegeben (nachdem Sie eines Vergehens überführt worden war), wie löblich? Natürlich sind alle Deutschen davon ausgegangen, dass Sie, wenn Sie nicht erwischt worden wäre, nachdem Sie zu hause angekommen war, sich selber anzeigen wollte. Oder?

    Auf genau der selben Schiene Fährt zur Zeit Herr zu Guttenberg. Wir Deutschen sind ja auch alle total blöde, dass wir uns einen solchen SchwachSinn andrehen lassen ohne ihn zu saktionieren
    .
    Herr zu Gutenberg, sie schaden nicht nur Ihrem eigenen Ansehen, sondern auch massiv dem Ihrer Partei.

    Die Uni Beyreuth hat Herrn zu Guttenberg den DoktorTitel aberkannt!

    Frau BundesKanzlerin, entlassen Sie Herrn zu Guttenberg aus seinem Amt.

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  4. @don pepe
    „Dein Beitrag vom 23. Februar 2011 um 18:09 ist nicht Dein ernst,“
    Was glaubst du? Du brauchst übrigens nicht zweifeln, es ist alles in Ordnung.

    @Anonymous
    Sag mal ist das D auf deiner Tastatur defekt oder ist der Defekt in deinem Schädel. Bist du zu dämlich das Wort richtig zu schreiben oder hasst du nur die Deutschen? Empfelung Auswandern. Passend evtl. Iran od. Afghanistan.

    „Das der Kreuzritter Spott nicht als solchen erkennen kann, mag man ihm durchgehen lassen.“

    Natürlich ich kann was nicht erkennen, während du sicher den vollen Durchblick hast. So wichtige Sachen wie Gel im Haar muß hier natürlich erwähnt werden. Wie nanntest du ihn Betrüger und Dieb? Ouuhh, das ist gefährlich, wenn du nicht mit getarnter IP unterwegs bist haben sie dich ganz schnell am Arsch.

    Du Anonymous bist einfach nur ein politischer Gegner der CDU aus dem Links-Rot-Grünem
    Unterschicht-Spektrum genau wie Grünling Trittin der nach allen möglichen Fehlern sucht um GUT-tenberg fertig zu machen. Aber ihr schaffts einfach nicht und das ist einfach nur GUT. Nicht Guttenberg sondern Grünling Trittin sollte zurück treten. Und das hätte er schon lange machen sollen. Spätestens nach den nachfolgenden Entgleisungen die ich als Amtsmissbrauch oder evtl. sogar als Straftat gegen das DEUTSCHE VOLK einstufen würde. 1000 mal schlimmer als die paar Guttenberg Buchstaben.

    Zitat Jürgen Trittin, Grüne.
    „Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr, und das finde ich einfach großartig.”
    „Noch nie habe ich die deutsche Nationalhymne mitgesunden und ich werde es als Minister auch nicht tun.”

    Aber dafür findest du ihn bestimmt ganz toll und mehr muß man nicht wissen.

    Grüße an e.nöthen

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  5. halllo kreuzritter,
    ist nicht wert sich über „so jemanden“ aufzuregen. er selbst ist zu feige sich öffentl zu machen.
    er gehört zu dem gesindel, welches du angesprochen hast.
    zu guttenberg, bleibt für viele von und „DER verteidiungsminister“ ob mit oder ohne Dr. titel.
    sein doktorvater sollte man auch bestrafen, denn er war für ihn verantwortlich, also nicht alleiniger schuldner, der herr zu guttenberg!

    DIESER ANONYMUS hat wohl einen chip-defekt….
    grüß dich kreuzritter

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  6. Hallo e.nöthen

    Ich reg mich eigentlich gar nicht auf. Ich mach das hier eigendlich alles ganz cool und lache noch dabei. Diese Rot-Grünen Typen können nichts machen und das nervt sie, und das ist auch gut so. DIE regen sich auf. (lach)

    „nicht wie manche “explodierten”
    Ha, Ha, Ha, sehr gut. Ja, Ja, diese in ihrem Ghetto herumlungernden Farbtopf-Irokesen.
    Die von der linken Autoanzünder-Gruppe.
    http://www.brennende-autos.de/

    Eine schönen Tag noch

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  7. Nachtrag:
    Schade das nur ihre Haare explodieren und nicht das was darunter ist. Aber nach unseren Beiträgen sehe ich ihre Weißglutköpfe mit durchgebrannten Chip’s praktisch vor mir. Wir können noch hoffen.

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  8. frau merkel stärken sie ihm den rücken !!!!!!
    die uni beyreuth dürfte ja jetzt auch ins schußfeuer geraten sein.
    hoffentl kriegen doktorväterchen und uni auch eins aufs haupt.

    ja kreuzritter, es gibt schon vollpfosten , lachhhhh
    dir auch schönen …..

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  9. Also ganz ehrlich, jetzt muß ich den Gutttenberg mal in Schutz nehmen. Es ist ja wirklich nicht der Rede wert, die paar Zeilen die er kopiert hat.

    Die Arbeit hat einen Umfang von 475 Seite, ein ganz schöner Wälzer. Davon sind 393 Seiten mit dem eigentlichem Text. Der Rest ist Literatur- und Sachwortverzeichnis, einige Quellenangaben und was sonst so zu dem wissenschaftlichen Anhang gehört.

    Plagiate hat man bisher auf lediglich 286 Seiten (72,8%) gefunden. Also bitte…

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